Zone Streuli-Areal · Uznach
St. Gallen · BFS 3339 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone Streuli-Areal in Uznach (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Beglaubigter Katasterplan 1:500 vom Grundbuchgeometer
- Grundrisse mit detaillierten Angaben
- Umgebungsangaben im Plan (Zufahrten, Spielflächen, Container)
- Entwässerungsplan nach VSA mit kommunalem Musterplan
- Planformat A4 gefaltet mit Farbcode
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung 4-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau (Hochbauamt)
- 055 285 23 02
- hochbau@uznach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Uznach, in denen «Streuli-Areal» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6bisBZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 7
Schwerpunktzone Streuli-Areal 2 Die Schwerpunktzone «Streuli-Areal» bezweckt die Umstrukturierung des durch Industrie und Mischnutzung geprägten Areals nach den Entwicklungszielen der Gemeinde Uznach. Sicherzustellen sind:
a)eine Zentrumsüberbauung von hoher städtebaulicher, architektonischer und freiräumlicher Qualität auf Basis des richtungsweisenden «Masterplan Streuli (2018)»; der konkrete Nachweis für das Projekt ist über ein qualitätssicherndes Verfahren zu erbringen.
2Ergänzt zum Baureglement der Gemeinde Uznach vom 28. Dezember 2017 und erlassen vom Gemeinderat der Politischen Gemeinde Uznach gestützt auf Art. 3 Abs. 1 des kantonalen Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) in Verbindung mit Art. 31 der Gemeindeordnung Uznach sowie Art. 1 und Art. 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG).
b)die Realisierung eines rund 1.0 ha grossen durchwegten Parks als Spiel- und Begegnungsbereich, der der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
c)die Stärkung der lokalen Verkehrsbeziehungen durch neue direkte Wegverbindungen.
d)die Realisierung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebots mit standort- respektive bedarfsgerechtem Parkierungsangebot.
e)die Ansiedelung von Betrieben insbesondere zur Zentrumsversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
Zulässig sind Wohnnutzungen und höchstens mässig störende gewerbliche Nutzungen aus den Bereichen Gastronomie, Unterhaltung, Konsum, Gesundheitsversorgung, täglicher Bedarf, Tourismus oder Dienstleistung.
Die zulässige Überbauung und die Sicher …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Zulässig sind Wohnnutzungen und höchstens mässig störende gewerbliche Nutzungen aus den Bereichen Gastronomie, Unterhaltung, Konsum, Gesundheitsver» · Art. Art. 6bis
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 6bis, S. 7 | 0.80 |
| Gesamthöhe | ≤ 60 m | Art. 6bis, S. 7 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Uznach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.