Zone I · Uznach
St. Gallen · BFS 3339 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone I in Uznach (St. Gallen) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 24 m, Firsthöhe ≤ 24 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Beglaubigter Katasterplan 1:500 vom Grundbuchgeometer
- Grundrisse mit detaillierten Angaben
- Umgebungsangaben im Plan (Zufahrten, Spielflächen, Container)
- Entwässerungsplan nach VSA mit kommunalem Musterplan
- Planformat A4 gefaltet mit Farbcode
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung 4-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau (Hochbauamt)
- 055 285 23 02
- hochbau@uznach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Uznach, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 6
Zonenbezeichnung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt:
Zonen
Abkürzung
Wohnzone für Einund Zweifamilienhäuser
1Geschoss
WE1
Wohnzone für Einund Zweifamilienhäuser
2Geschosse
WE2
Wohnzone
2Geschosse W2
Wohnzone
3Geschosse W3
Wohn-Gewerbezone
2Geschosse WG2
Wohn-Gewerbezone
3Geschosse WG3
Wohn-Gewerbezone
4Geschosse WG4
Zonen
Abkürzung
Gewerbe-Industriezone A
GIA
Gewerbe-Industriezone B
GIB
Gewerbe-Industriezone C
GIC
Industriezone
I
Kernzone A
KA
Kernzone B
KB
Kernzone C
KC
Grünzone
G
Grünzone: Sport-, Park- und Erholungsanlagen
G SA
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Oe
Landwirtschaftszone
Lw
Intensiverholungszone Dauerstandplatz
1Geschoss
IED
Das nicht eingezonte Gebiet stellt das "Übrige Gemeindegebiet" (UeG, im Zonenplan weiss) dar.
Die Umgrenzung der Zonen ist im Originalzonenplan 1:5000 dargestellt.
Art. 7BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 9
Zonenordnung Zonenordnung Bauweise Vollgeschosse maximal Abmessungen maximal in m Minimale Grenzabstände in m Gebäudeabstand grundstücksintern minimal Empfindlichkeitsstufen nach Lärmschutzverordnung Zonen 1) offen Gebäudehöhe Firsthöhe Gebäudelänge grosser GA kleiner GA allseitiger GA Länge zu gliedern ab Wohnzone für Ein- und WE1
Zweifamilienhäuser x 1 6,5 10 20 10 5 II Wohnzone für Ein- und WE2 Zweifamilienhäuser x 2 7 11 25 8 4 II Wohnzone W2 x 2 7 11 30 8 4 II Wohnzone W3 x 3 10 14 30 10 5 II Wohn-Gewerbezone WG2 x 2 7 11 30 8 4 III Wohn-Gewerbezone WG3 x 3 10 14 40 30 10 5 III Wohn-Gewerbezone WG4 x 4 13 17 50 30 10 5 III Gewerbe-Industriezone A GIA x 18 18 zonenintern all-
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
seitig 5m, gegenüber andern als Gewerbe-Industriezonen und Industriezonen 60% der Gebäudehöhe, mindestens aber 7m. 5 III
Gewerbe-Industriezone B GIB x 16 16 5 III Gewerbe-Industriezone C GIC x 10 14 5 III Industriezone I x 24 24 5 IV Kernzone A KA Siehe Art. 9 ff. Baureglement III Kernzone B KB x 4 13 17 50 30 6 III Kernzone C KC x 3 10 14 40 30 5 III Grünzone G x 1 10 5 II
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
Grünzone: Sport-, Park- G SA und Erholungsanlagen Zone für öffentliche Bau- Oe
ten und Anlagen x 10 5 II Landwirtschaftszone Lw x 10 5 III Übriges Gemeindegebiet UeG x 2 7 11 30 10 5 III Intensiverholungszone IED Dauerstandplatz x 1 3,5 5 25 10 III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
1) x = offene Bauweise
Art. 34BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 21
Anforderungen Für alle Bauten
a)Treppen, Balkone, Terrassen, Dächer, Dachzinnen, Stützmauern sowie alle anderen gefährlichen Stellen innerhalb oder ausserhalb des Gebäudes sind durch geeignete Vorrichtungen einwandfrei zu sichern.
b)Fensterlose Räume müssen beleuchtet und belüftet werden.
c)Wohn- und Schlafräume in Untergeschossen sind nur zulässig, wenn sie Fenster aufweisen, die direkt ins Freie führen.
d)Wo es die Sicherheit von Menschen, Tieren oder Sachen erfordert, sind auf Dächern Schneefangvorrichtungen anzubringen.
Für Mehrfamilienhäuser
a)Wohnungen mit nur nach Norden orientierten Wohnund Schlafräumen sind nicht zugelassen.
b)Die lichte Raumhöhe hat für Aufenthaltsräume mindestens 2.30 m und für Einstell- und Kellerräume mindestens 2.10 m zu betragen.
c)Die Bodenfläche je Wohn- und Schlafraum hat mindestens 10 m2 zu betragen.
d)Das Lichtmass der Fensterflächen von Aufenthaltsräumen hat mindestens 1/10 der Bodenfläche zu betragen.
e)Balkone, ausgenommen Putzbalkone, haben eine Mindesttiefe von 1.50 m aufzuweisen.
f)Treppen haben eine begehbare Breite von mindestens 1.20 m aufzuweisen.
g)Für jede Wohnung sind ausreichend grosse Abstellräume vorzusehen. Die Mindestfläche der Abstellräume hat für Wohnungen bis drei Zimmer 6 m2 und für grössere Wohnungen 8 m2 zu betragen.
h)Für das Waschen und Trocknen der Wäsche sind ausreichend grosse und zweckmässige Räume und Einrichtungen vorzusehen.
i)In der Nähe des Hauseinganges sind genügend grosse Abstellräume für Velos, Kinderwagen und dergleichen vorzusehen.
Art. 47BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 3
Inkrafttreten 6. Nachtrag Enthält das Baureglement vom 30. März 1984 sowie die Nachträge vom 28. Januar 1988, 7. Januar 1994, 18. Juli 2002, 13. Oktober 2011 und 28. Dezember 2017 und die Ergänzung vom 22. September 2025.
Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Uznach erlässt gestützt auf das Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (BauG) sowie in Anwendung von Art. 5 des Gemeindegesetzes, das nachstehende BAUREGLEMENT
I. Allgemeine Bestimmungen
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe IV
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 24 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 24 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Uznach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.