Zone I · Uznach

St. Gallen · BFS 3339 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen

Die Zone I in Uznach (St. Gallen) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 24 m, Firsthöhe ≤ 24 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Beglaubigter Katasterplan 1:500 vom Grundbuchgeometer
  • Grundrisse mit detaillierten Angaben
  • Umgebungsangaben im Plan (Zufahrten, Spielflächen, Container)
  • Entwässerungsplan nach VSA mit kommunalem Musterplan
  • Planformat A4 gefaltet mit Farbcode
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung 4-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Uznach, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 6

Zonenbezeichnung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt:

Zonen

Abkürzung

Wohnzone für Einund Zweifamilienhäuser

1Geschoss

WE1

Wohnzone für Einund Zweifamilienhäuser

2Geschosse

WE2

Wohnzone

2Geschosse W2

Wohnzone

3Geschosse W3

Wohn-Gewerbezone

2Geschosse WG2

Wohn-Gewerbezone

3Geschosse WG3

Wohn-Gewerbezone

4Geschosse WG4

Zonen

Abkürzung

Gewerbe-Industriezone A

GIA

Gewerbe-Industriezone B

GIB

Gewerbe-Industriezone C

GIC

Industriezone

I

Kernzone A

KA

Kernzone B

KB

Kernzone C

KC

Grünzone

G

Grünzone: Sport-, Park- und Erholungsanlagen

G SA

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

Oe

Landwirtschaftszone

Lw

Intensiverholungszone Dauerstandplatz

1Geschoss

IED

Das nicht eingezonte Gebiet stellt das "Übrige Gemeindegebiet" (UeG, im Zonenplan weiss) dar.

Die Umgrenzung der Zonen ist im Originalzonenplan 1:5000 dargestellt.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 7BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 9

Zonenordnung Zonenordnung Bauweise Vollgeschosse maximal Abmessungen maximal in m Minimale Grenzabstände in m Gebäudeabstand grundstücksintern minimal Empfindlichkeitsstufen nach Lärmschutzverordnung Zonen 1) offen Gebäudehöhe Firsthöhe Gebäudelänge grosser GA kleiner GA allseitiger GA Länge zu gliedern ab Wohnzone für Ein- und WE1

Zweifamilienhäuser x 1 6,5 10 20 10 5 II
Wohnzone für Ein- und WE2
Zweifamilienhäuser x 2 7 11 25 8 4 II
Wohnzone W2 x 2 7 11 30 8 4 II
Wohnzone W3 x 3 10 14 30 10 5 II
Wohn-Gewerbezone WG2 x 2 7 11 30 8 4 III
Wohn-Gewerbezone WG3 x 3 10 14 40 30 10 5 III
Wohn-Gewerbezone WG4 x 4 13 17 50 30 10 5 III
Gewerbe-Industriezone A GIA x 18 18 zonenintern all-

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

seitig 5m, gegenüber andern als Gewerbe-Industriezonen und Industriezonen 60% der Gebäudehöhe, mindestens aber 7m. 5 III

Gewerbe-Industriezone B GIB x 16 16 5 III
Gewerbe-Industriezone C GIC x 10 14 5 III
Industriezone I x 24 24 5 IV
Kernzone A KA Siehe Art. 9 ff. Baureglement III
Kernzone B KB x 4 13 17 50 30 6 III
Kernzone C KC x 3 10 14 40 30 5 III
Grünzone G x 1 10 5 II

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

Grünzone: Sport-, Park- G SA und Erholungsanlagen Zone für öffentliche Bau- Oe

ten und Anlagen x 10 5 II
Landwirtschaftszone Lw x 10 5 III
Übriges Gemeindegebiet UeG x 2 7 11 30 10 5 III
Intensiverholungszone IED
Dauerstandplatz x 1 3,5 5 25 10 III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

1) x = offene Bauweise

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Art. 34BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 21

Anforderungen Für alle Bauten

a)Treppen, Balkone, Terrassen, Dächer, Dachzinnen, Stützmauern sowie alle anderen gefährlichen Stellen innerhalb oder ausserhalb des Gebäudes sind durch geeignete Vorrichtungen einwandfrei zu sichern.

b)Fensterlose Räume müssen beleuchtet und belüftet werden.

c)Wohn- und Schlafräume in Untergeschossen sind nur zulässig, wenn sie Fenster aufweisen, die direkt ins Freie führen.

d)Wo es die Sicherheit von Menschen, Tieren oder Sachen erfordert, sind auf Dächern Schneefangvorrichtungen anzubringen.

Für Mehrfamilienhäuser

a)Wohnungen mit nur nach Norden orientierten Wohnund Schlafräumen sind nicht zugelassen.

b)Die lichte Raumhöhe hat für Aufenthaltsräume mindestens 2.30 m und für Einstell- und Kellerräume mindestens 2.10 m zu betragen.

c)Die Bodenfläche je Wohn- und Schlafraum hat mindestens 10 m2 zu betragen.

d)Das Lichtmass der Fensterflächen von Aufenthaltsräumen hat mindestens 1/10 der Bodenfläche zu betragen.

e)Balkone, ausgenommen Putzbalkone, haben eine Mindesttiefe von 1.50 m aufzuweisen.

f)Treppen haben eine begehbare Breite von mindestens 1.20 m aufzuweisen.

g)Für jede Wohnung sind ausreichend grosse Abstellräume vorzusehen. Die Mindestfläche der Abstellräume hat für Wohnungen bis drei Zimmer 6 m2 und für grössere Wohnungen 8 m2 zu betragen.

h)Für das Waschen und Trocknen der Wäsche sind ausreichend grosse und zweckmässige Räume und Einrichtungen vorzusehen.

i)In der Nähe des Hauseinganges sind genügend grosse Abstellräume für Velos, Kinderwagen und dergleichen vorzusehen.

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Art. 47BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 3

Inkrafttreten 6. Nachtrag Enthält das Baureglement vom 30. März 1984 sowie die Nachträge vom 28. Januar 1988, 7. Januar 1994, 18. Juli 2002, 13. Oktober 2011 und 28. Dezember 2017 und die Ergänzung vom 22. September 2025.

Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Uznach erlässt gestützt auf das Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (BauG) sowie in Anwendung von Art. 5 des Gemeindegesetzes, das nachstehende BAUREGLEMENT

I. Allgemeine Bestimmungen

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 24 mArt. 7, S. 90.95
Firsthöhe≤ 24 mArt. 7, S. 90.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 7, S. 90.95

Extrahiert aus der BZO Uznach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone I

Was gilt in der Zone I in Uznach?
Gebäudehöhe ≤ 24 m, Firsthöhe ≤ 24 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Uznach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone I sein?
Laut BZO Uznach: Gebäudehöhe ≤ 24 m, Firsthöhe ≤ 24 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone I einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Uznach. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Uznach?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Uznach ein?
Baugesuche in Uznach laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Hochbau (Hochbauamt), Obergasse 24, 8730 Uznach. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Uznach