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Uznach

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Masse in Uznach

Gesamthöhe in Uznach

Die Gesamthöhe ist in Uznach in 1 von 19 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 60 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 6bis der Bau- und Zonenordnung.

Die Gesamthöhe nach IVHB ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem massgebenden Terrain darunter. Sie ist nicht dasselbe wie die kantonale Gebäudehöhe.

ZoneGesamthöheFundstelle
Streuli-Areal≤ 60 mArt. 6bis, S. 7

Extrahiert aus der BZO Uznach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 6bis im Wortlaut, Seite 7

Art. 6bis Schwerpunktzone Streuli-Areal 2 Die Schwerpunktzone «Streuli-Areal» bezweckt die Um- strukturierung des durch Industrie und Mischnutzung ge- prägten Areals nach den Entwicklungszielen der Ge- meinde Uznach. Sicherzustellen sind: a) eine Zentrumsüberbauung von hoher städtebaulicher, architektonischer und freiräumlicher Qualität auf Ba- sis des richtungsweisenden «Masterplan Streuli (2018)»; der konkrete Nachweis für das Projekt ist über ein qualitätssicherndes Verfahren zu erbringen. 2 Ergänzt zum Baureglement der Gemeinde Uznach vom 28. Dezember 2017 und erlassen vom Gemein- derat der Politischen Gemeinde Uznach gestützt auf Art. 3 Abs. 1 des kantonalen Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) in Verbindung mit Art. 31 der Gemeindeordnung Uznach sowie Art. 1 und Art. 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG). b) die Realisierung eines rund 1.0 ha grossen durch- wegten Parks als Spiel- und Begegnungsbereich, der der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. c) die Stärkung der lokalen Verkehrsbeziehungen durch neue direkte Wegverbindungen. d) die Realisierung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebots mit standort- respektive be- darfsgerechtem Parkierungsangebot. e) die Ansiedelung von Betrieben insbesondere zur Zentrumsversorgung mit Gütern des täglichen Be- darfs. Zulässig sind Wohnnutzungen und höchstens mässig störende gewerbliche Nutzungen aus den Bereichen Gastronomie, Unterhaltung, Konsum, Gesundheitsver- sorgung, täglicher Bedarf, Tourismus oder Dienstleis- tung. Die zulässige Überbauung und die Sicherung der Pro- jektqualitäten werden in einem oder mehreren Son- dernutzungsplänen – allenfalls zusätzlich mit einem Teil- strassenplan – festgelegt. An den Zonengrenzen ist ein Grenzabstand von wenigstens 4.0 Metern einzuhalten, sofern Strassenabstände oder ein Sondernutzungsplan in der Folge eines qualitätssichernden Verfahrens nichts anderes bestimmen. Im südöstlichen Bereich der Schwerpunktzone (Raum Verzweigung Eisenbahn-/ Bahnhofstrasse) ist im Rah- men des städtebaulichen Hochhauskonzepts Uznach (24.11.2020) die Errichtung eines Hochhauses mit einer maximalen Gesamthöhe von 60.0 m zulässig. Es gelten die erhöhten Anforderungen gemäss Art. 104 und

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gesamthöhe in Uznach?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 60 m, festgelegt in 1 von 19 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gesamthöhe in der Bauordnung Uznach?

Meist in Art. 6bis der Bau- und Zonenordnung Uznach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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