Zone ZöN · Urtenen-Schönbühl

Bern · BFS 551 · Gemeindeprofil · alle 21 Zonen

Die Zone ZöN in Urtenen-Schönbühl (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular SB1 (Baueingabe)
  • Elektronische Baueingabe via eBau
  • Ausdrucke und Unterschriften der Gesuchsunterlagen
  • Papierformulare müssen vor Fristbeginn vorliegen
  • Fertigstellungsmeldung SB2 nach Bauabschluss

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Urtenen-Schönbühl, in denen «ZöN» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 22BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 9

1Bei der Überbauung der Zonen für öffentliche Nutzung sowie Zonen für Sport- und Freizeitanlagen ist gegenüber den angrenzenden Grundstücken ein Grenzabstand von min. 5 m einzuhalten.

2Die Gebäudeabstände innerhalb der ZöN / ZSF richten sich nach den Bedürfnissen einer zweckmässigen Überbauung. Bauabstand von Wald und Gehölzen Bauabstand von der Landwirtschaftszone Abstandsvorschriften gegenüber ZöN/ZSF und innerhalb dieser Zonen

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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement

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Art. 40BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 17

1Die Zonen- und Gebietsvorschriften bestimmen die Art der Nutzung resp. die Nutzungsbeschränkungen.

2Sie legen das Mass und die Bedingungen der zulässigen baulichen Nutzung fest.

Art. 40a1

1Als Antennenanlagen (Antennen) gelten Anlagen die dem draht- und kabellosen Empfang sowie der draht- und kabellosen Übermittlung von Signalen für Radio, Fernsehen, Amateurfunk, Mobilfunk u.a. dienen.

2Unter Art. 40a Abs. 3 bis 7 fallen Antennen, die ausserhalb von Gebäuden angebracht werden und die von allgemein zugänglichen Standorten optisch wahrgenommen werden können.

3Antennen sind in erster Linie in den Arbeitszonen «ArbZ1», «ArbZ2» und anderen Zonen, die vorwiegend der Arbeitsnutzung vorbehalten sind (Zone für öffentliche Nutzungen [ZöN], Zone für Sport- und Freizeitanlagen [ZSF], Zonen mit Planungspflicht [ZPP] Nrn. 2, 4 und 8), zu erstellen. Bestehende Standorte sind vorzuziehen.2

4Antennen in den übrigen Bauzonen sind nur zulässig, wenn kein Standort in einer Arbeitszone möglich ist. In diesen Fällen ist zudem eine Koordination mit bestehenden Antennenanlagen zu prüfen. Falls die Prüfung ergibt, dass eine Koordination aufgrund der anwendbaren Vorschriften möglich ist, ist die neue Anlage am bestehenden Standort zu erstellen.

5In Wohnzonen sind Antennen nur zum Empfang von Signalen oder für die Erschliessung der Nachbarschaft der Anlage gestattet und sind unauffällig zu gestalten.3

6Die Vorschriften des Baubewilligungsdekrets über die Parabolantennen4 sowie die Vorschriften des Gemeindebaureglements über die Schutz …

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Art. 46BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 19

1Die Zone für öffentliche Nutzungen ist für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt. Bestehende andere Bauten und Anlagen dürfen nur unterhalten werden. Das Nähere bestimmt der Anhang A.

2Die Umgebung in den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen ist nach möglichst naturnahen Kriterien zu gestalten. Ländliche Dorfzone LDZ Arbeitszone ArbZ1, ArbZ2 Zone für öffentliche Nutzungen ZöN

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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement

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Art. 722BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 33

1Mit dem Inkrafttreten dieses Baureglements werden der Zonenplan, der Schutzzonenplan und das Baureglement vom 23. September 1993 sowie das Bauinventar vom März 1993 aufgehoben.

2Im weiterem werden die folgenden Pläne aufgehoben: Widerhandlungen Inkrafttreten Aufhebung bestehender Vorschriften - Gestaltungsrichtplan, Richtplanung „Zentrum Schönbühl“ vom 24. Mai 1982 - Überbauungsordnung „Verlängerung Bergackerweg (Fuss- und Radweg“ vom 18. August 1999 - Überbauungsordnung „Burgerfeld Schönbühl“ vom 3. Juli 1992/ rev. 15. März 2000 - Überbauungsplan „Staldenstrasse“ vom 8. Mai 1978 - Überbauungsplan „Holzgasse“ vom 8. Mai 1978 - Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV „Dorniacker“ vom 31. Januar 1975/ rev. 11. November 1981 - Überbauungsplan „Etzmatten“ vom 31. August 1973 - Nutzungsrichtplan vom 2. Mai 1979

1Ergänzung gemäss Beschluss von 13.09.2012

2Ergänzung gemäss Beschluss von 13.09.2012

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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement Anhang A: Besondere Vorschriften zum Baureglement

1. Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN)

ZöN Nr. Bezeichnung 1. Zweckbestimmung der Überbauung und Gestaltung 2. Baupolizeiliche Masse 3. Weiter Bestimmungen

ZöN A Kirche, Kirchgemeindesaal, Friedhof/Aufbahrungshalle ES ll Empfindlichkeitsstufe (ES)

1Zweckgebundene Erweiterungen und Erneuerungen der kirchlichen Gesamtanlage sind gestattet.

2Gebäudeabstand: min. 7 m

Gebäudehöhe: auf die bestehende Gebäudetypologie und die empfindliche Umgebungssitu …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 22, S. 90.85

Extrahiert aus der BZO Urtenen-Schönbühl (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZöN

Was gilt in der Zone ZöN in Urtenen-Schönbühl?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Urtenen-Schönbühl erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZöN einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Urtenen-Schönbühl. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Urtenen-Schönbühl?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Urtenen-Schönbühl ein?
Baugesuche in Urtenen-Schönbühl laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Zentrumsplatz 8, 3322 Urtenen-Schönbühl. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZöN in der BZO Urtenen-Schönbühl?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Urtenen-Schönbühl erwähnen die Zone ZöN namentlich, darunter Art. 22, Art. 40, Art. 46. BZO Urtenen-Schönbühl lesen →

Weitere Zonen in Urtenen-Schönbühl