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Art. 22

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 9 · Original-PDF

1Bei der Überbauung der Zonen für öffentliche Nutzung sowie Zonen für Sport- und Freizeitanlagen ist gegenüber den angrenzenden Grundstücken ein Grenzabstand von min. 5 m einzuhalten.

2Die Gebäudeabstände innerhalb der ZöN / ZSF richten sich nach den Bedürfnissen einer zweckmässigen Überbauung. Bauabstand von Wald und Gehölzen Bauabstand von der Landwirtschaftszone Abstandsvorschriften gegenüber ZöN/ZSF und innerhalb dieser Zonen

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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.