Zone W1 · Therwil
Basel-Landschaft · BFS 2775 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone W1 in Therwil (Basel-Landschaft) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 9.7 m, Gebäudelänge ≤ 30 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 21 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Gemeinde Therwil, Abteilung Bau-Raumplanung-Infrastruktur
- 061 725 21 21
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Therwil, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 3
2 Zonenvorschiften W1 W2 W2a W2b W3 WG2 WG3 G OeW zulässige Geschosszahl die zulässige Geschosszahl wird durch das Gebäudeprofil und die Mindestraumhöhe gemäss RBG bestimmt. zulässige Wohnungszahl pro Baukörper frei frei frei frei frei frei frei
Bebauungsziffer in % 21 26 21 23 23 26 26 Fassadenhöhe in m 5.70 7.50 7.50 7.50 10.50 8.00 10.50 Gebäudehöhe in m 9.70 11.50 11.50 11.50 14.50 12.00 14.50 16.00
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 3) verbindlich lesbar.
Gebäudelänge in m 30.00 40.00 40.00 40.00 40.00 40.00 frei frei Dachform mind. Dachneigung frei frei frei frei frei frei Sattel 40° Dachaufbauten bei Dachneigung über 35° zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig
Art. 5BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 6
5 3.2.4 Versetzte Geschosse Bei versetzten Geschossen sind die Fassaden- und Gebäudehöhen für jedes Niveau separat einzuhalten. 3.2.5 Abgrabungen am Gebäude 1Abgrabungen des gewachsenen Terrains am Gebäude sind bis zu 1.50 m Höhe und bis zu einem Drittel des Gebäudeumfanges zulässig. 2In den W1-Zonen sind Abgrabungen am Gebäude bis zur Hälfte des Fassadenumfanges zulässig. 3Abgrabungen über 1.50 m Höhe sind für Garagen und Eingänge gestattet. 4In Gewerbezonen unterliegen Abgrabungen am Gebäude keiner Längenbeschränkung. 3.2.6 Höhere Bauteile Einzelne höhere Bauteile, wie Kamine, Liftaufbauten usw., die technisch bedingt und in Bezug auf ihre Abmessungen von untergeordneter Bedeutung sind, können die zulässige Fassaden und Gebäudehöhe überschreiten. 3.2.7 Dachaufbauten auf Steildächern 1Dachaufbauten und Dacheinschnitte, verglaste Dachflächen, Dachflächenfenster, Sonnenkollektoren usw. müssen sich in die Dachfläche einfügen und mit der darunter liegenden Fassade im Einklang stehen. 2Dachaufbauten sind nur auf Dachflächen mit einer Mindestneigung von 35° zulässig. 3Die Frontflächen der Dachaufbauten darf das Mass von 0.60 m x Fassadenlänge nicht überschreiten. Diese Gestaltungsvorschrift gilt nur für Dachaufbauten über dem zulässigen Gebäudeprofil. 4Der Übergang des Aufbaues in das Dach des Gebäudes muss mindestens 0.50 m tiefer als der First liegen. 3.2.8 Aufbauten auf Flachdächern 1Bei Attikageschossen darf die Grundfläche der geschlossenen Bauteile maximal 65 % der darunterliegenden Bruttogeschossfläche inkl. offener Bauteile betragen. …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 21 % | Art. 2, S. 3 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 5.7 m | Art. 2, S. 3 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 9.7 m | Art. 2, S. 3 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 2, S. 3 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Therwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.