Zone G · Therwil
Basel-Landschaft · BFS 2775 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone G in Therwil (Basel-Landschaft) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 16 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Gemeinde Therwil, Abteilung Bau-Raumplanung-Infrastruktur
- 061 725 21 21
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Therwil, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 3
2 Zonenvorschiften W1 W2 W2a W2b W3 WG2 WG3 G OeW zulässige Geschosszahl die zulässige Geschosszahl wird durch das Gebäudeprofil und die Mindestraumhöhe gemäss RBG bestimmt. zulässige Wohnungszahl pro Baukörper frei frei frei frei frei frei frei
Bebauungsziffer in % 21 26 21 23 23 26 26 Fassadenhöhe in m 5.70 7.50 7.50 7.50 10.50 8.00 10.50 Gebäudehöhe in m 9.70 11.50 11.50 11.50 14.50 12.00 14.50 16.00
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 3) verbindlich lesbar.
Gebäudelänge in m 30.00 40.00 40.00 40.00 40.00 40.00 frei frei Dachform mind. Dachneigung frei frei frei frei frei frei Sattel 40° Dachaufbauten bei Dachneigung über 35° zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig
Art. 3BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 4
3 3.1.4 Umlagerung von Bauvolumen Der Gemeinderat kann eine Umlagerung der Bauvolumen gestatten, wenn a. eine zweckmässigere Gesamtsituation entsteht und b. das über dem gewachsenen Terrain liegende, maximal zulässige Gebäudevolumen nachweislich eingehalten ist. 3.1.5 Bebauungsziffer 1Die Bebauungsziffer gibt in Prozenten an, wie viel von der massgebenden Parzellenfläche überbaut werden darf. Für die Berechnung gilt der äussere Umriss der Bauten über dem gewachsenen Terrain. 2Nicht zur überbauten Fläche werden gerechnet: a. Eingeschossige, angebaute oder freistehende Nebenbauten ohne Wohnnutzungen bis zu einer Gesamtfläche von 12 m2 pro Parzelle. b. Vorspringende Dächer bis 1.00 m Ausladung. c. Aussentreppen, die nicht der Haupterschliessung dienen.
d.Stützmauern, äussere Lichtschächte, Lichtböschungen und derRBV § 47
RBV § 47, Abs. 2 gleichen. e. Unterirdische Bauten, die gegen aussen nicht oder nur geringfügig in Erscheinung treten; auch wenn sie das gewachsene Terrain überragen. Dabei darf die gesamthaft bebaute Fläche nicht mehr als 50 % der Parzelle betragen.
Für unterirdische Garagierungen kann der Gemeinderat Ausnahmen beantragen. f. Mehrstärken von Aussenwänden über 0.25 m. g. Aussenisolationen von bestehenden Gebäuden. h. Garagen, Carporte und Veloabstellplätze bis insgesamt 20 m2 pro Wohnung. Bei Einfamilienhäusern kann die Fläche der Nebenbauten mit der Garagenfläche kombiniert werden. 3Werden die nicht zur Bebauung zählenden Abstellflächen in einem Vollgeschoss untergebracht, kann die Bebauung, um die dafür beans …
| Zonenvorschiften | W1 | W2 | W2a | W2b | W3 | WG2 | WG3 | G | OeW |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| zulässige Geschosszahl | die zulässige Geschosszahl wird durch das Gebäudeprofil und die Mindest- raumhöhe gemäss RBG bestimmt. | ||||||||
| zulässige Wohnungszahl pro Baukörper | frei | frei | frei | frei | frei | frei | frei | ||
| Bebauungsziffer in % | 21 | 26 | 21 | 23 | 23 | 26 | 26 | ||
| Fassadenhöhe in m | 5.70 | 7.50 | 7.50 | 7.50 | 10.50 | 8.00 | 10.50 | ||
| Gebäudehöhe in m | 9.70 | 11.50 | 11.50 | 11.50 | 14.50 | 12.00 | 14.50 | 16.00 | |
| Gebäudelänge in m | 30.00 | 40.00 | 40.00 | 40.00 | 40.00 | 40.00 | frei | frei | |
| Dachform mind. Dachneigung | frei | frei | frei | frei | frei | frei | Sattel 40° | ||
| Dachaufbauten bei Dachneigung über 35° | zulässig | zulässig | zulässig | zulässig | zulässig | zulässig | zulässig |
Tabelle von S. 4 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 3.5BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 10
3.5 Mässig störende Betriebe in WG-Zonen In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten der Wohn-/Geschäftszonen entlang der Hauptverkehrsstrassen sind ausschliesslich bezüglich Lärm auch mässig störende Betriebe zugelassen, sofern die Bestimmungen der LSV eingehalten sind. RBG § 21, Abs. 3
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Gewerbezone ist insbesondere für mässig störende Betriebe – im Sinne der übergeordneten Gesetzgebung – bestimmt.» · Art. 4.5.1
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 16 m | Art. 2, S. 3 | 0.60 |
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 4.5.4, S. 12 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Therwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.