Zone WA4 · Strengelbach
Aargau · BFS 4285 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen
Die Zone WA4 in Strengelbach (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 19 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.7, Gebäudelänge ≤ 15 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- eBau-Pflicht ab 1. April 2026
- Vollständige Beilagen bereits mit dem Gesuch
- Gebühren nach kommunalem Baugebührenreglement
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau
- 062 746 03 70
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Strengelbach, in denen «WA4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6
Wohn- und Arbeitszonen
1In den Wohn- und Arbeitszonen WA 3 und WA 4 sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen zugelassen. Ausgeschlossen sind störende Betriebe des Sexgewerbes wie Bordelle, Sexshops und dgl.
2In der Zone WA3 sind Verkaufsgeschäfte bis zu einer maximalen Nettoladenfläche vom 500 m2 pro Anlage zulässig, in der Zone WA4 solche von maximal 1'000 m2.
3Der Grenzabstand von unbewohnten, eingeschossigen gewerblichen Bauten kann auf 2 m reduziert werden, sofern die Gesamthöhe höchstens 5 m und die Gebäudelänge höchstens 15 m betragen.
Art. 30BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15
Arealüberbauungen
1Arealüberbauungen sind in den Zonen WA 4, WA 3, W3 und W2 zulässig. Sie sind dann möglich, wenn die zusammenhängende, anrechenbare Landfläche folgende Minimalwerte aufweist: Zonen WA 4, WA 3, W 3 2'500 m2 Zone W2 2000 m2 Überbaute Grundstücke können in die Fläche der Arealüberbauungen einbezogen werden, sofern insgesamt die Voraussetzungen erfüllt werden.
2Die notwendigen Abstellplätze sind in gemeinschaftlichen Parkierungsanlagen anzulegen, bei Mehrfamilienhäusern in unterirdischen Sammelgaragen, die Besucherparkplätze ausgenommen.
3Bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen sind Abweichungen bezüglich der überbauungsinternen Gebäudeabstände sowie folgender Masse zulässig: Zone WA4 WA3 W3 W2 Zulässige Ausnützungsziffer: 0.80 0.70 0.70 0.50 Geschosszahl höchstens Gesamthöhe höchstens 5
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| Zone | WA4 | WA3 | W3 | W2 |
|---|---|---|---|---|
| Zulässige Ausnützungsziffer: | 0.80 | 0.70 | 0.70 | 0.50 |
| Geschosszahl höchstens Gesamthöhe höchstens | 5 21 m | 4 18 m | 4 18 m | 2 |
Tabelle von S. 15 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.7 | Art. 8, S. 5 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 19 m | Art. 8, S. 5 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 15 m | Art. 8, S. 5 | 0.85 |
| Strassenabstand | ≥ 15 m | Art. 8, S. 5 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Strengelbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.