Zone W2 · Strengelbach
Aargau · BFS 4285 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen
Die Zone W2 in Strengelbach (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.4. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- eBau-Pflicht ab 1. April 2026
- Vollständige Beilagen bereits mit dem Gesuch
- Gebühren nach kommunalem Baugebührenreglement
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau
- 062 746 03 70
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Strengelbach, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6
Wohnzonen
1In den Wohnzonen W2 und W3 sind Wohnbauten zugelassen. Nicht störende, in Wohngebiete passende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind gestattet. Nicht zulässig sind störende Betriebe des Sexgewerbes wie Bordelle, Sexshops und dgl.
2In der Wohnzone W2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser bis maximal 5 Wohneinheiten zugelassen. Bei Einzelbauweise dürfen höchstens vier Häuser, jedoch keine Mehrfamilienhäuser zusammengebaut werden. Reihenhäuser sind nur im Rahmen von Arealüberbauungen gestattet.
3Auf den Parzellen 425 und 426 (Wohnzone W2) sind die Fenster lärmempfindlicher Räume mindestens 90° von der Kantonsstrasse K 233 abgewandt anzuordnen, sofern sie von dieser einen Abstand von weniger als 50 m aufweisen.
Art. 30BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15
Arealüberbauungen
1Arealüberbauungen sind in den Zonen WA 4, WA 3, W3 und W2 zulässig. Sie sind dann möglich, wenn die zusammenhängende, anrechenbare Landfläche folgende Minimalwerte aufweist: Zonen WA 4, WA 3, W 3 2'500 m2 Zone W2 2000 m2 Überbaute Grundstücke können in die Fläche der Arealüberbauungen einbezogen werden, sofern insgesamt die Voraussetzungen erfüllt werden.
2Die notwendigen Abstellplätze sind in gemeinschaftlichen Parkierungsanlagen anzulegen, bei Mehrfamilienhäusern in unterirdischen Sammelgaragen, die Besucherparkplätze ausgenommen.
3Bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen sind Abweichungen bezüglich der überbauungsinternen Gebäudeabstände sowie folgender Masse zulässig: Zone WA4 WA3 W3 W2 Zulässige Ausnützungsziffer: 0.80 0.70 0.70 0.50 Geschosszahl höchstens Gesamthöhe höchstens 5
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| Zone | WA4 | WA3 | W3 | W2 |
|---|---|---|---|---|
| Zulässige Ausnützungsziffer: | 0.80 | 0.70 | 0.70 | 0.50 |
| Geschosszahl höchstens Gesamthöhe höchstens | 5 21 m | 4 18 m | 4 18 m | 2 |
Tabelle von S. 15 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 47BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20
Aufhebung bisherigen Rechts
1Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden inklusive aller Teiländerungen aufgehoben:
a)Bau- und Nutzungsordnung vom 28. Mai 1998
b)Bauzonenplan vom 3. März 1994
c)Kulturlandplan vom 3. März 1994
2Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bau- und Nutzungsordnung hängigen Baugesuche werden nach dem neuen Recht beurteilt. Von der Gemeindeversammlung beschlossen: 30. Mai 2013 Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber Werner Kurth Hanspeter Tüscher
17 ANHANG I
Grenzabstand Mehrlängenzuschlag
Beispiel Zone W2: G Grenzabstand 4.0 m Z Mehrlängenzuschlag um 1/4 der Mehrlänge bei Gebäuden von mehr als 12.0 m Länge, max. 4.0 m 1/2 Vorspringende Gebäudeteile gemäss der Bauverordnung 3 Wenn Fassadenrücksprung nicht durchgehend ist, kein Abzug für G + Z (z.B. einspringender Gebäudeteil im Erdgeschoss) Flächengleicher Ausgleich gemäss § 26 Abs. 3 (F1=F2)
18 ANHANG II
Kommunal geschützte Bauten (§ 19 BNO) Nr. Objekt Standort 901 Schulhaus, 1874 Kreuzplatz-Schulhaus 902 Kath. Pfarrhaus, 1912 Hausmattweg 1 903 Graber-Haus, 1827/28 Brittnauerstrasse 11 904 Stallscheune zu GraberHaus, 1829 Brittnauerstrasse 906 Ehem. Bauernhaus, 17./18. Jh. Brittnauerstrasse 57 907 Bauernhaus, um 1600? Brittnauerstrasse 54 910 Bauernhaus, 1772 Sägetstrasse 59 917 Speicher mit Waschhaus, um 1700 Zofingerstrasse 39 918 Gemeinde-Holzschopf, 1818 Dörfliweg
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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In den Wohnzonen W2 und W3 sind Wohnbauten zugelassen. Nicht störende, in Wohngebiete passende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind gestattet.» · Art. Art. 7, § 7, Abs. 1
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.4 | Art. 7, S. 5 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Strengelbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.