Strengelbach
Strassenabstand in Strengelbach
Der Strassenabstand ist in Strengelbach in 1 von 5 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 15 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 8 der Bau- und Zonenordnung.
Der Strassenabstand ist der Mindestabstand eines Gebäudes zur Strasse, gemessen ab Strassenlinie, Baulinie oder Fahrbahnrand, je nach kantonalem Recht.
Extrahiert aus der BZO Strengelbach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 8 im Wortlaut, Seite 6
§ 8 Wohn- und Arbeits- zonen 1 In den Wohn- und Arbeitszonen WA 3 und WA 4 sind mässig störende Gewer- be- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen zugelassen. Ausgeschlossen sind störende Betriebe des Sexgewerbes wie Bordelle, Sexshops und dgl. 2 In der Zone WA3 sind Verkaufsgeschäfte bis zu einer maximalen Nettoladen- fläche vom 500 m2 pro Anlage zulässig, in der Zone WA4 solche von maximal 1'000 m2. 3 Der Grenzabstand von unbewohnten, eingeschossigen gewerblichen Bauten kann auf 2 m reduziert werden, sofern die Gesamthöhe höchstens 5 m und die Gebäude- länge höchstens 15 m betragen.
Häufige Fragen
Wie gross ist der Strassenabstand in Strengelbach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 15 m, festgelegt in 1 von 5 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Strassenabstand in der Bauordnung Strengelbach?
Meist in Art. 8 der Bau- und Zonenordnung Strengelbach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.