Art. 30 · Arealüberbauungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in den Zonen WA 4, WA 3, W3 und W2 zulässig. Sie sind dann möglich, wenn die zusammenhängende, anrechenbare Landfläche folgende Minimalwerte aufweist: Zonen WA 4, WA 3, W 3 2'500 m2 Zone W2 2000 m2 Überbaute Grundstücke können in die Fläche der Arealüberbauungen einbezogen werden, sofern insgesamt die Voraussetzungen erfüllt werden.
2Die notwendigen Abstellplätze sind in gemeinschaftlichen Parkierungsanlagen anzulegen, bei Mehrfamilienhäusern in unterirdischen Sammelgaragen, die Besucherparkplätze ausgenommen.
3Bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen sind Abweichungen bezüglich der überbauungsinternen Gebäudeabstände sowie folgender Masse zulässig: Zone WA4 WA3 W3 W2 Zulässige Ausnützungsziffer: 0.80 0.70 0.70 0.50 Geschosszahl höchstens Gesamthöhe höchstens 5
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| Zone | WA4 | WA3 | W3 | W2 |
|---|---|---|---|---|
| Zulässige Ausnützungsziffer: | 0.80 | 0.70 | 0.70 | 0.50 |
| Geschosszahl höchstens Gesamthöhe höchstens | 5 21 m | 4 18 m | 4 18 m | 2 |
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