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Art. 7 · Wohnzonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF

Wohn- und Arbeitszone WA3 0.60 --- 3 16.00 m bis 10 m GH: 4.00 m bis 13 m GH: 5.00 m über 13 m GH: 6.00 m 15.00 m III § 7

Wohnzonen

1In den Wohnzonen W2 und W3 sind Wohnbauten zugelassen. Nicht störende, in Wohngebiete passende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind gestattet. Nicht zulässig sind störende Betriebe des Sexgewerbes wie Bordelle, Sexshops und dgl.

2In der Wohnzone W2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser bis maximal 5 Wohneinheiten zugelassen. Bei Einzelbauweise dürfen höchstens vier Häuser, jedoch keine Mehrfamilienhäuser zusammengebaut werden. Reihenhäuser sind nur im Rahmen von Arealüberbauungen gestattet.

3Auf den Parzellen 425 und 426 (Wohnzone W2) sind die Fenster lärmempfindlicher Räume mindestens 90° von der Kantonsstrasse K 233 abgewandt anzuordnen, sofern sie von dieser einen Abstand von weniger als 50 m aufweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.