Zone Hotelzone Suvretta House · St. Moritz
Graubünden · BFS 3787 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone Hotelzone Suvretta House in St. Moritz (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Zwei Kopien pro Fachstelle
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau
- 081 836 30 71
- hochbau@stmoritz.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO St. Moritz, in denen «Hotelzone Suvretta House» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 80aBZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 32
Hotelzone Suvretta House 29 1 Die Hotelzone Suvretta House ist bestimmt für gastgewerbliche Betriebe und die dazugehörigen Bauten und Anlagen wie Personalunterkünfte, Sport- und Freizeitanlagen, Parkierungsanlagen und dergleichen. 2 In der Hotelzone Suvretta House sind auch Dienstleitungs- und Gewerbebetriebe zulässig. Solche die Hauptnutzung ergänzende Nutzungen dürfen maximal 30% der auf den Grundstücken insgesamt realisierten anrechenbaren Bruttogeschossflächen beanspruchen. 3 Im generellen Gestaltungsplan, im Generellen Erschliessungsplan Suvretta House und in den zugehörigen Vorschriften werden Einzelheiten bezüglich Standort und Mass der Nutzungen sowie die Erschliessungsanlagen festgelegt. 4 Bauvorhaben an bestehenden, im kommunalen Inventar der Kulturobjekte aufgeführten Objekten sind vor der Ausarbeitung von Bauprojekten bei der Baubehörde anzumelden. Diese legt unter Beizug der Gestaltungsberatung die erforderlichen Anordnungen fest und entscheidet über allfällige Auflagen.
28Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 355 vom 25. April 2017
29Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 290 vom 12. April 2011 Seite 32/73
Art. 86BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 36
Zonenschema 1 Die Bauweise und das Mass der Nutzung in den Bauzonen richten sich nach dem Zonenschema und den zugehörigen Begriffsbestimmungen. 2 Das Zonenschema bestimmt ferner den zulässigen Störungsgrad von Betrieben sowie die Empfindlichkeitsstufen. 3 Liegt ein Grundstück in verschiedenen Bauzonen, sind die Ausnützungsziffer und die Grenzabstände in jeder Zone für die dort gelegenen Gebäudeteile einzuhalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Zone, in welcher der grössere Teil des Gebäudes liegt. Seite 36/73 4 In den einzelnen Bauzonen gelten folgende Grundmasse 37: Max. Ausnützungsziffer Max. Gebäudehöhe Max. Gebäudelänge Min. kleiner Grenzabstand Min. grosser Grenzabstand Lärm-Empfindlichkeitsstufe** Störungsgrad Erstwohnungsanteil
IDZ - 18,5 45,0 2,5 2,5 III 2 1/3 ÄDZ 0,7 15,5 45,0 4,0 7,0 III 2 1/3 AWZ 0,5 13,0 30,0 5,0 8,0 II 1 1/3
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 36) verbindlich lesbar.
Spezialzone Serletta Grundmasse: Genereller Gestaltungs- + Erschliessungsplan «Serletta» III 2 *** VZ 0,2 10,0 - 6,0 10,0 II 1 - Villenzone Chantarella Grundmasse: Genereller Gestaltungs- + Erschliessungsplan «Chantarella» II 1 - ZöBA / ZöA - * - * * II** / III 1 / 2 - SP - * - * * II** / III 1 / 2 - Spezialzone God Laret Festlegung des Nutzungsmasses im Generellen Gestaltungsplan 10,0 Massgebend sind die im Generellen Gestaltungsplan festgelegten Baubereiche II 1 - Hotelzone Stille (HZST) Grundmasse: Genereller Gestaltungs- und Erschliessungsplan "Stille" II 1 - Hotelzone Laudinella (HZL) Grundmasse: Genereller Gestaltungs- und Erschliessungsplan 'Hotel Laudinella' III 2 - Hotelzone Suvretta House (HZS …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 86 Abs. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 30 % | Art. 80a, S. 32 | 0.70 |
Extrahiert aus der BZO St. Moritz. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Hotelzone Suvretta House
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in St. Moritz?
Wo reiche ich das Baugesuch in St. Moritz ein?
Wo steht die Zone Hotelzone Suvretta House in der BZO St. Moritz?
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