St. Moritz
Geschossflächenziffer in St. Moritz
Die Geschossflächenziffer ist in St. Moritz in 1 von 9 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 30 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 80a der Bau- und Zonenordnung.
Die Geschossflächenziffer (GFZ) nach IVHB ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie löst in harmonisierten Kantonen die Ausnützungsziffer ab.
| Zone | Geschossflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Hotelzone Suvretta House | ≤ 30 % | Art. 80a, S. 32 |
Extrahiert aus der BZO St. Moritz. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Geschossflächenziffer in St. Moritz?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 30 %, festgelegt in 1 von 9 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Geschossflächenziffer in der Bauordnung St. Moritz?
Meist in Art. 80a der Bau- und Zonenordnung St. Moritz, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.