Zone IDZ · St. Moritz

Graubünden · BFS 3787 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Die Zone IDZ in St. Moritz (Graubünden) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 18.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, Gebäudelänge ≤ 45 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Zwei Kopien pro Fachstelle

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO St. Moritz, in denen «IDZ» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 86BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 36

Zonenschema 1 Die Bauweise und das Mass der Nutzung in den Bauzonen richten sich nach dem Zonenschema und den zugehörigen Begriffsbestimmungen. 2 Das Zonenschema bestimmt ferner den zulässigen Störungsgrad von Betrieben sowie die Empfindlichkeitsstufen. 3 Liegt ein Grundstück in verschiedenen Bauzonen, sind die Ausnützungsziffer und die Grenzabstände in jeder Zone für die dort gelegenen Gebäudeteile einzuhalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Zone, in welcher der grössere Teil des Gebäudes liegt. Seite 36/73 4 In den einzelnen Bauzonen gelten folgende Grundmasse 37: Max. Ausnützungsziffer Max. Gebäudehöhe Max. Gebäudelänge Min. kleiner Grenzabstand Min. grosser Grenzabstand Lärm-Empfindlichkeitsstufe** Störungsgrad Erstwohnungsanteil

IDZ - 18,5 45,0 2,5 2,5 III 2 1/3
ÄDZ 0,7 15,5 45,0 4,0 7,0 III 2 1/3
AWZ 0,5 13,0 30,0 5,0 8,0 II 1 1/3

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 36) verbindlich lesbar.

Spezialzone Serletta Grundmasse: Genereller Gestaltungs- + Erschliessungsplan «Serletta» III 2 *** VZ 0,2 10,0 - 6,0 10,0 II 1 - Villenzone Chantarella Grundmasse: Genereller Gestaltungs- + Erschliessungsplan «Chantarella» II 1 - ZöBA / ZöA - * - * * II** / III 1 / 2 - SP - * - * * II** / III 1 / 2 - Spezialzone God Laret Festlegung des Nutzungsmasses im Generellen Gestaltungsplan 10,0 Massgebend sind die im Generellen Gestaltungsplan festgelegten Baubereiche II 1 - Hotelzone Stille (HZST) Grundmasse: Genereller Gestaltungs- und Erschliessungsplan "Stille" II 1 - Hotelzone Laudinella (HZL) Grundmasse: Genereller Gestaltungs- und Erschliessungsplan 'Hotel Laudinella' III 2 - Hotelzone Suvretta House (HZS …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 37). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 18.5 mArt. 86, S. 370.95
Gebäudelänge≤ 45 mArt. 86, S. 370.95
Grenzabstand (klein)≥ 2.5 mArt. 86, S. 370.95
Grenzabstand (gross)≥ 2.5 mArt. 86, S. 370.95

Extrahiert aus der BZO St. Moritz. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone IDZ

Was gilt in der Zone IDZ in St. Moritz?
Gebäudehöhe ≤ 18.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, Gebäudelänge ≤ 45 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung St. Moritz erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone IDZ sein?
Laut BZO St. Moritz: Gebäudehöhe ≤ 18.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone IDZ einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 2.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung St. Moritz. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in St. Moritz?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Zwei Kopien pro Fachstelle. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in St. Moritz ein?
Baugesuche in St. Moritz laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Hochbau, Via Serlas 23e, 7500 St. Moritz. Ablauf nach der Einreichung →

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