Zone WG · Seedorf UR
Uri · BFS 1214 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen
Die Zone WG in Seedorf UR (Uri) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≥ 0.45, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Seedorf UR, in denen «WG» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8BZO Seedorf · S. 8
Arten
Als Bauzonen gelten:
a)Kernzone (K);
b)Wohnzone (W);
c)Wohn– und Gewerbezone (WG);
d)Gewerbezone (GE);
e)Industriezonen (I);
f)Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (OE);
g)Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (SF);
h)Freihaltezonen (FZ);
i)Verkehrsflächen (VF).
Art. 12BZO Seedorf · S. 9
Wohn- und Gewerbezone (WG)
1In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten und mässig störende Betriebe zulässig.
2Gewerbebauten müssen ihrer Art nach mit den Besonderheiten der Zone vereinbar sein. Namentlich dürfen von ihnen keine nachteiligen Einwirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sein. Die bauliche Gestaltung darf den Charakter des Quartiers nicht beeinträchtigen.
3Das oberste Vollgeschoss ist als anrechenbares Dachgeschoss zu gestalten. Ziffer 6.3 Absatz 3 des Anhangs 2 ist anzuwenden.
4Bauten, deren Arbeitsräume mindestens 25 Prozent der anrechenbaren Geschossfläche ausmachen, dürfen die zulässige Ausnützungsziffer um 20 Prozent übersteigen.
5Im Übrigen richten sich die zulässigen Nutzungsmasse nach dem Anhang 1, der Bestandteil der BZO ist.
Art. 82BZO Seedorf · S. 25
Genehmigung und Inkrafttreten
1Die vorliegende BZO ist erst gültig, wenn der Regierungsrat sie genehmigt hat24.
2Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat bestimmt der Gemeinderat, wann die BZO und der revidierte Nutzungsplan in Kraft treten25.
22GBV, RB 3.2512
23GBR, RB 3.2521 24 vom Regierungsrat genehmigt am 09.01.2018 25 vom Gemeinderat in Kraft gesetzt am 10.01.2018 25 Im Namen der Einwohnergemeinde Seedorf Der Präsident: Max Aschwanden Der Gemeindeschreiber: Stefan Furrer
Anhänge
Masse der zulässigen baulichen und betrieblichen Nutzung (Anhang 1) Begriffe, Messweisen und zulässige Masse gemäss RPBG (Anhang 2) Lokale Natur- und Landschaftsschutzzonen (Anhang 3) Lokale Natur- und Kulturobjekte (Anhang 4) 26 Anhang 1 Zone Vollgeschosse Dachstockhöhe Ausnützungsziffer Gebäudelänge Grenz abstand Empfindlichkeitsstufe mind. max. gross klein
K 3 5.50 m 0.55 0.75 20 m 4.50 4.50 III W2 2 4.00 m 0.35 0.55 20 m 8.00 4.50 II W3 3 5.00 m 0.45 0.65 20 m 8.00 4.50 II WG 3 5.50 0.45 0.65 20 m 8.00 4.50 III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 25) verbindlich lesbar.
GE Im Rahmen von Art. 13: Verfügung im Einzelfall Art. 13 Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Art. 13 III I Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Art. 14 IV OE Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Art. 15 II SF Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Art. 16 III FZ Art. 17 Art. 17 Art …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten und mässig störende Betriebe zulässig.» · Art. 12
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≥ 0.45 | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.65 | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 20 m | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4.5 m | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Seedorf UR. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.