Zone W3 · Seedorf UR
Uri · BFS 1214 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen
Die Zone W3 in Seedorf UR (Uri) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≥ 0.45, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Seedorf UR, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 10BZO Seedorf · S. 8
Wohnzone (W)
a)Grundsatz
1Die Wohnzone dient in erster Linie dem Wohnen.
2Neben Wohnbauten sind nicht störende Betriebe zulässig.
3Die Bezeichnungen W2 und W3 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der Vollgeschosse.
4Die zulässigen Nutzungsmasse für die Wohnzonen sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.
Art. 11BZO Seedorf · S. 8
b)Besondere Bestimmungen
1In der Wohnzone W3 sind alleinstehende Einfamilienhäuser untersagt. 8
2In der Wohnzone W2 sind auch Doppel- und Reihenfamilienhäuser zulässig, wenn sie:
a)pro Hauseinheit nicht mehr als eine Wohneinheit und höchstens zwei Vollgeschosse aufweisen; und
b)insgesamt die Gebäudelänge von 35 m nicht überschreiten.
3Terrassenhäuser unterliegen nicht den Bestimmungen über die Beschränkung der Geschosszahl. Mit Ausnahme von Brüstungen darf bei Terrassenhäusern jedoch kein Gebäudeteil die Gesamthöhe von 8 m überschreiten.
Art. 82BZO Seedorf · S. 25
Genehmigung und Inkrafttreten
1Die vorliegende BZO ist erst gültig, wenn der Regierungsrat sie genehmigt hat24.
2Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat bestimmt der Gemeinderat, wann die BZO und der revidierte Nutzungsplan in Kraft treten25.
22GBV, RB 3.2512
23GBR, RB 3.2521 24 vom Regierungsrat genehmigt am 09.01.2018 25 vom Gemeinderat in Kraft gesetzt am 10.01.2018 25 Im Namen der Einwohnergemeinde Seedorf Der Präsident: Max Aschwanden Der Gemeindeschreiber: Stefan Furrer
Anhänge
Masse der zulässigen baulichen und betrieblichen Nutzung (Anhang 1) Begriffe, Messweisen und zulässige Masse gemäss RPBG (Anhang 2) Lokale Natur- und Landschaftsschutzzonen (Anhang 3) Lokale Natur- und Kulturobjekte (Anhang 4) 26 Anhang 1 Zone Vollgeschosse Dachstockhöhe Ausnützungsziffer Gebäudelänge Grenz abstand Empfindlichkeitsstufe mind. max. gross klein
K 3 5.50 m 0.55 0.75 20 m 4.50 4.50 III W2 2 4.00 m 0.35 0.55 20 m 8.00 4.50 II W3 3 5.00 m 0.45 0.65 20 m 8.00 4.50 II WG 3 5.50 0.45 0.65 20 m 8.00 4.50 III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 25) verbindlich lesbar.
GE Im Rahmen von Art. 13: Verfügung im Einzelfall Art. 13 Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Art. 13 III I Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Art. 14 IV OE Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Art. 15 II SF Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Verfügung im Einzelfall Art. 16 III FZ Art. 17 Art. 17 Art …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzone dient in erster Linie dem Wohnen.» · Art. 10
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≥ 0.45 | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.65 | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 20 m | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4.5 m | Art. 82, S. 25 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Seedorf UR. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.