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Art. 11 · b) Besondere Bestimmungen

BZO Seedorf · S. 8

1In der Wohnzone W3 sind alleinstehende Einfamilienhäuser untersagt. 8

2In der Wohnzone W2 sind auch Doppel- und Reihenfamilienhäuser zulässig, wenn sie:

a)pro Hauseinheit nicht mehr als eine Wohneinheit und höchstens zwei Vollgeschosse aufweisen; und

b)insgesamt die Gebäudelänge von 35 m nicht überschreiten.

3Terrassenhäuser unterliegen nicht den Bestimmungen über die Beschränkung der Geschosszahl. Mit Ausnahme von Brüstungen darf bei Terrassenhäusern jedoch kein Gebäudeteil die Gesamthöhe von 8 m überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.