Zone G1 · Rüschlikon
Zürich · BFS 139 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone G1 in Rüschlikon (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Hochbau/Planung (Abteilung Hochbau/Planung/Liegenschaften)
- 044 724 72 37
- hochbau.planung@rueschlikon.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Rüschlikon, in denen «G1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Rüschlikon · S. 4
Zoneneinteilung und Empfindlichkeitsstufen 1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist. 2 Für die Nutzungszonen gelten, gestützt auf die Art. 43/1 und 44 der Lärmschutzverordnung folgende Empfindlichkeitsstufen (ES): 3 Zone
Abkürzung ES Kernzone, 3 Geschosse K3 III Zentrumszone, 3 Geschosse Z3 III Wohnzone, 3 Geschosse W3 II Wohnzone A, 2 Geschosse W2A II Wohnzone B, 2 Geschosse W2B II Wohnzone C, 2 Geschosse W2C II Wohnzone D, 2 Geschosse W2D II Wohnzone A, 1 Geschoss W1A II Wohnzone B, 1 Geschoss W1B II Wohnzone, 3 Geschosse W3G III Wohnzone, 2 Geschosse W2G III Gewerbezonen 1 und 2 G1, G2 III Zone für öffentliche Bauten öB * Reservezone
R - Freihaltezone
F * Erholungszone A: Festplatz, Parkanlage,
Schiessanlage usw. EA * Erholungszone B: Festplatz, Parkanlage usw. EB * Erholungszone C: Sportplatz, Freibad,
Tennisplätze usw. EC * Erholungszone D: Familiengartenareal ED *
* Empfindlichkeitsstufe gemäss Festlegung im Zonenplan
Art. 20BZO Rüschlikon · S. 9
Dachform, Dachaufbauten und -einschnitte PBG 49
1 Auf Hauptgebäuden sind in der Regel nur Schrägdächer mit einer Neigung von 25° - 45° alter Teilung zulässig. 2 Flachdächer können bei guter Einordnung in die Dachlandschaft und guter Gestaltung gestattet werden. 3 Nicht begehbare Flachdächer sind zu begrünen. 4 Dachaufbauten, Dacheinschnitte und dergleichen sind im ersten Dachgeschoss gemäss § 292 PBG im gesamten Ausmass von höchstens einem Drittel der betreffenden Fassadenlänge gestattet. Dachaufbauten in Schrägdächern sind als Lukarnen oder Schleppgauben auszubilden. 5 Das Dach von Schleppgauben darf höchstens 1.00 m unter die Firstlinie reichen. 6 Im zweiten Dachgeschoss sind Dachaufbauten und Dacheinschnitte nicht gestattet. Dachflächenfenster in der Form von stehenden Rechtecken mit einer Glasfläche von max. 0.80 m2 sind zulässig, wenn ihre gesamte Breite nicht mehr als einen Viertel der betreffenden Fassadenlänge ausmacht.
9 5 Gewerbezonen G1 und G2
Art. 21BZO Rüschlikon · S. 10
Grundmasse PBG 56-59 Zone G1 G2 Baumassenziffer max. m3 / m2 Gebäudehöhe max. m Gebäudelänge bzw. Gesamtlänge max. m Grundabstand min. m 4.50 13.50 - 6.00 2.30 9.50 50.00 6.00 PBG 270/1+2,
Art. 31BZO Rüschlikon · S. 12
Mehrlängenzuschlag PBG 260/2, 273 ABV 23-27
1 Der Grundabstand erhöht sich in den Zonen W1A, W1B, W2A, W2B, W2C, W2D, W3, W2G und W3G um ein Fünftel der Gebäudemehrlänge über 20.00 m, jedoch höchstens um 4.00 m. Zu diesem Höchstmass kommen allfällige Mehrhöhenzuschläge hinzu. Vom Mehrlängenzuschlag ausgenommen sind dauernd gewerblich genutzte Erdgeschosse in den Zonen W2G und W3G sowie Bauten in den Gewerbezonen G1 und G2. 2 Bei der Berechnung der Fassadenlänge, die das Mass von 20.00 m übersteigt, sind besondere Gebäude im Sinne des PBG mit der Hälfte ihrer Länge zu berücksichtigen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 2). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4.5 m | Art. 21, S. 10 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 21, S. 10 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Rüschlikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.