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Art. 31 · Mehrlängenzuschlag

BZO Rüschlikon · S. 12 · Original-PDF

PBG 260/2, 273 ABV 23-27

1 Der Grundabstand erhöht sich in den Zonen W1A, W1B, W2A, W2B, W2C, W2D, W3, W2G und W3G um ein Fünftel der Gebäudemehrlänge über 20.00 m, jedoch höchstens um 4.00 m. Zu diesem Höchstmass kommen allfällige Mehrhöhenzuschläge hinzu. Vom Mehrlängenzuschlag ausgenommen sind dauernd gewerblich genutzte Erdgeschosse in den Zonen W2G und W3G sowie Bauten in den Gewerbezonen G1 und G2. 2 Bei der Berechnung der Fassadenlänge, die das Mass von 20.00 m übersteigt, sind besondere Gebäude im Sinne des PBG mit der Hälfte ihrer Länge zu berücksichtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.