Zone W1 · Risch
Zug · BFS 1707 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone W1 (Wohnzone) in Risch (Zug) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Firsthöhe ≤ 9.8 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.15, Grenzabstand (klein) ≥ 7 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
- Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
- Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
- Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
- Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
- Baugespann / Profile vor der Publikation
- Pläne 3-fach gefalzt plus PDF
- Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
- Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
- Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
- Berechnung der Nutzungsziffern
- Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
- Digitale Eingabe über cymo ebau plus 3 Papierexemplare
- Formularwahl: Standard oder umfangreiche Bauvorhaben
- Baubewilligungsgebühren nach kommunalen Richtlinien
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau/Raumplanung
- +41 41 554 25 25
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Risch, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 17BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 7
Entsorgung Der Gemeinderat kann zweckmässige Abstellplätze für die Abfallentsorgung bestimmen.
–7 - Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480 Wohnzone 1 W1 2 X X - - II 0.15 - - 9.83 7 14 SO
Art. 18BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 8
2Zum Mindesanteil Wohnen zählen auch Hotels, Spitäler, Altersheime etc. Der Gemeinderat kann im Einzelfall aus besonderen wohnhygienischen Gründen einen niedrigeren Prozentsatz festlegen.
1Die Empflindlichkeitsstufen für Zonen OelB und die Aufstufungen sind im Zonenplan dargestellt; vgl. auch Art. 40 eidg. Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) vom 15. Dezember 1986
3Für die Parz. GS 1769 in Buonas gilt eine max. Firsthöhe von 6.8 m
4Änderung vom 29. November 2016, genehmigt durch den Regierungsrat am 28. März 2017
5Änderung vom 26. November 2013, genehmigt durch die Baudirektion am 31. März 2014
–8 - Bezeichnung Abkürzung Vollgeschoss- zahl Wohnen zulässig Nicht störende Gewerbe und Dienstleistungs- betriebe zulässig Mässig störende Gewerbe und Dienstleistungs- betriebe zulässig Stark störende Betriebe zulässig Empfindlich- keitsstufe (ge- mäss LSV)1 Ausnützungs- ziffer (gem.§ 11 - 13 VPBG) Wohnanteil in % der aGF2 Firsthöhe in m Mindest- grenzab- stand in m Min Max Klein Gross
| Bezeichnung | Abkürzung | Vollgeschoss- zahl | Wohnen zulässig | Nicht störende Gewerbe und Dienstleistungs- betriebe … | Mässig störende Gewerbe und Dienstleistungs- betriebe … | Stark störende Betriebe zulässig | Empfindlich- keitsstufe (ge- mäss LSV)1 | Ausnützungs- ziffer (gem.§ 11 - 13 VPBG) | Wohnanteil in % der aGF2 | Firsthöhe in m | Mindest- grenzab- stand in m | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Min | Max | Klein | Gross | ||||||||||
| Wohnzone 1 | W1 | 2 | X | X | - | - | II | 0.15 | - | - | 9.83 | 7 | 14 |
| Wohnzone 2 | W2 | 2 | X | X | - | - | II | 0.20 | - | - | 9.8 | 5 | 10 |
| Wohnzone 2a | W2a | 2 | X | X | - | - | II | 0.30 | - | - | 9.8 | 5 | 10 |
| Wohnzone 2b | W2b | 2 | X | X | - | - | II | 0.40 | - | - | 9.8 | 4 | 8 |
| Wohnzone 3 | W3 | 3 | X | X | - | - | II | 0.55 | - | - | 12.8 | 5 | 10 |
| Wohnzone 4 | W4 | 4 | X | X | - | - | II | 0.65 | - | - | 15.8 | 6 | 12 |
| Wohn- und Arbeitszone | WA | 3 | X | X | X | - | III | 0.65 | 30 | 60 | 12.8 | 5 | 10 |
| Wohn- und Arbeitszone Suurstoffi West4 | WA- SW | § 20b | X | X | X | - | III | § 20b | 5 | 10 | |||
| Wohn- und Arbeitszone Suurstoffi Ost5 | WA- SO | § 20a | X | X | X | - | III | § 20a | 5 | 10 | |||
| Kernzone | KA | 4 | X | X | X | - | III | 0.95 | - | - | 17.3 | 5 | 10 |
Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 25BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 12
Bauzonen mit speziellen Vorschriften Halbinsel Buonas
1Die Gesamtanlage der Halbinsel ist in ihrer landschaftlichen und kulturgeschichtlichen Einzigartigkeiten zu bewahren. Im Einzelnen ist die Charakteristik der Topographie, des Waldes und des Gehölzbestandes, der Bauten und Anlagen zu erhal-
1Änderung vom 26. November 2013, genehmigt durch die Baudirektion am 31. März 2014
–12 -
Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480 ten. Die Halbinsel muss ein zusammenhängender Landsitz mit mittelalterlichem Schloss, historischen Bauten und naturnahem Park bleiben.
Die Halbinsel wird in eine Bauzone mit speziellen Vorschriften 2, Freihaltebereich, (BsV2), und eine Bauzone mit speziellen Vorschriften 1, Baubereiche, (BsV1), unterteilt.
In der Bauzone mit speziellen Vorschriften 2 (BsV2) sind bestehende Bauten und Anlagen so zu unterhalten und zu nutzen, dass sie dem Zweck der speziellen Vorschriften genügen. Kleine Erweiterungen, Ersatz- und Umbauten sowie die Zufahrten dürfen den landschaftlichen Charakter und die kulturhistorische Substanz der Gesamtanlage nicht beeinträchtigen.
In der Bauzone mit speziellen Vorschriften 1 (BsV1) sind für ein Tagungszentrum
Neu- und Umbauten zulässig, sofern sie mit der Gesamtanlage in einem Zusammenhang stehen, ihre Charakteristik schonen und sich gut einfügen. Die Zufahrt erfolgt über die Bauzone mit speziellen Vorschriften 2 (BsV2).
Für die ganze Halbinsel Buonas gilt ein Abparzellierungsverbot gemäss Entscheid
zur Entlassung aus dem Bunde …
Art. 47BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 26
Arealbebauungen: Bonus 1. Erfüllt ein Arealbebauungsplan
–die Anforderungen gemäss § 45 und
–weist dieser Plan eine Mindestfläche von 5‘000 m2 aus, resp. liegen in einem
Gebiet mit Pflicht zur Erstellung einer Arealbebauung
kann der Gemeinderat folgenden Bonus insbesondere zur Geschosszahl resp.
zur Ausnützungsziffer gemäss Zonenplan gewähren:
a)ohne Erarbeitung mit Wettbewerb oder wettbewerbsähnlichem Verfahren (§ 49):
–Erhöhung AZ bis max. 10 % der zonengemässen Nutzung1
–1 zusätzliches Vollgeschoss (mit Ausnahme der W1, W2 und W2a), sofern
die Abstände mindestens um die Mehrhöhe des Gebäudes vergrössert werden
b)mit Erarbeitung mit Wettbewerb oder wettbewerbsähnlichem Verfahren (§ 49):
–Erhöhung AZ bis max. 20 % der zonengemässen Nutzung
–1 zusätzliches Vollgeschoss (mit Ausnahme der W1, W2 und W2a) sofern die
Abstände mindestens um die Mehr-höhe des Gebäudes vergrössert werden
2Der Bonus wird in dem Mass gewährt, wie die Arealbebauung die Anforderungen
gemäss § 45 erfüllt.
Art. 51BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 28
Arealbebauungen und Bebauungspläne: Beurteilungsgrundlagen
1Zusätzlich zu den einschlägigen Unterlagen sind ein Erläuterungsbericht und ein
Arbeitsmodell einzureichen. Es können weitere Unterlagen verlangt werden.
2In den W2- und W1-Zonen sind vereinfachte Unterlagen für die vorgesehene
Nutzung und Gestaltung sowie die Umgebungsgestaltung möglich, über die der
Gemeinderat im Rahmen eines erforderlichen Bauermittlungsgesuches entscheidet. Das gleiche gilt auch in Bezug auf ein Arbeitsmodell. 5. Sicherung von Planungen Hinweis auf PBG / VPBG PBG
VPBG
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe IIWohnen ✓Gewerbe nicht störend ✓Gewerbe mässig störend –Gewerbe stark störend –
Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.15 | Art. 18, S. 8 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 9.8 m | Art. 18, S. 8 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 18, S. 8 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 7 m | Art. 18, S. 8 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 14 m | Art. 18, S. 8 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Risch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.