Zone AD · Risch

Zug · BFS 1707 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone AD (Arbeits- und Dienstleis- tungszone) in Risch (Zug) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 20 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.35, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
  • Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
  • Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
  • Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
  • Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
  • Baugespann / Profile vor der Publikation
  • Pläne 3-fach gefalzt plus PDF
Schriftliche Unterlagen
  • Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
  • Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
  • Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
  • Berechnung der Nutzungsziffern
  • Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
  • Digitale Eingabe über cymo ebau plus 3 Papierexemplare
  • Formularwahl: Standard oder umfangreiche Bauvorhaben
  • Baubewilligungsgebühren nach kommunalen Richtlinien

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Risch, in denen «AD» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 8BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 4

Parkierung

1Der Eigentümer einer Baute oder Anlage hat für deren Benützer die erforderlichen

Parkplätze bereitzustellen. Die Erstellungspflicht gilt bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Nutzungsänderungen.

2Soweit die Erstellung der Anzahl Mindestparkplätze für Personenwagen aufgrund

der örtlichen Verhältnisse nicht möglich ist, ist die Erstellungspflicht durch die

Leistung einer Ablösesumme abzugelten. Die Höhe der Ablösungssumme beträgt

Fr. 10‘000.-- pro Abstellplatz. Wenn abgegoltene Pflichtparkplätze nachträglich

innert spätestens fünf Jahren erstellt werden, wird die bezahlte Ablösesumme von

der Gemeinde zinslos zurückerstattet. Die Ersatzabgaben dienen der Schaffung

und dem Betrieb von öffentlichen Parkplätzen und der Förderung des öffentlichen

Verkehrs.

3Massgebend für die Ermittlung der Parkplatzzahl ist die anzurechnende Geschossfläche1, die in den Baugesuchsplänen auszuweisen sind. Der entsprechende Parkplatz-Nachweis ist mit dem Baugesuch einzureichen.

4Es sind folgende Parkplätze zu realisieren: Objekt Parkplätze für Bewohner

1PP erforderlich pro Parkplätze für Besucher, Kunden

1PP erforderlich pro Parkplatz für Beschäftigte

Sofern besondere Gründe es rechtfertigen, kann der Gemeinderat eine andere

Anzahl Parkplätze verlangen oder eine eta …

ObjektParkplätze für Bewohner 1 PP erforderlich proParkplätze für Besucher, Kunden 1 PP erforderlich proParkplatz für Beschäftigte 1 PP erforderlich pro
Wohnungen100 m2 GF (min. 1 PP pro Wohnung)500 m2 GF
Büro, Labor, Praxen, Dienstleistungsbetriebe300 m2 GF50 m2 GF
Lagerräume, Archive500 m2 GF
Läden für täglichen Bedarf30 m2 GF100 m2 GF
Fabrikation, Werkstätten1000 m2 GF150 m2 GF

Tabelle von S. 4 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 18BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 8

2Zum Mindesanteil Wohnen zählen auch Hotels, Spitäler, Altersheime etc. Der Gemeinderat kann im Einzelfall aus besonderen wohnhygienischen Gründen einen niedrigeren Prozentsatz festlegen.

1Die Empflindlichkeitsstufen für Zonen OelB und die Aufstufungen sind im Zonenplan dargestellt; vgl. auch Art. 40 eidg. Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) vom 15. Dezember 1986

3Für die Parz. GS 1769 in Buonas gilt eine max. Firsthöhe von 6.8 m

4Änderung vom 29. November 2016, genehmigt durch den Regierungsrat am 28. März 2017

5Änderung vom 26. November 2013, genehmigt durch die Baudirektion am 31. März 2014

–8 - Bezeichnung Abkürzung Vollgeschoss- zahl Wohnen zulässig Nicht störende Gewerbe und Dienstleistungs- betriebe zulässig Mässig störende Gewerbe und Dienstleistungs- betriebe zulässig Stark störende Betriebe zulässig Empfindlich- keitsstufe (ge- mäss LSV)1 Ausnützungs- ziffer (gem.§ 11 - 13 VPBG) Wohnanteil in % der aGF2 Firsthöhe in m Mindest- grenzab- stand in m Min Max Klein Gross

BezeichnungAbkürzungVollgeschoss- zahlWohnen zulässigNicht störende Gewerbe und Dienstleistungs- betriebe …Mässig störende Gewerbe und Dienstleistungs- betriebe …Stark störende Betriebe zulässigEmpfindlich- keitsstufe (ge- mäss LSV)1Ausnützungs- ziffer (gem.§ 11 - 13 VPBG)Wohnanteil in % der aGF2Firsthöhe in mMindest- grenzab- stand in m
MinMaxKleinGross
Wohnzone 1W12XX--II0.15--9.83714
Wohnzone 2W22XX--II0.20--9.8510
Wohnzone 2aW2a2XX--II0.30--9.8510
Wohnzone 2bW2b2XX--II0.40--9.848
Wohnzone 3W33XX--II0.55--12.8510
Wohnzone 4W44XX--II0.65--15.8612
Wohn- und ArbeitszoneWA3XXX-III0.65306012.8510
Wohn- und Arbeitszone Suurstoffi West4WA- SW§ 20bXXX-III§ 20b510
Wohn- und Arbeitszone Suurstoffi Ost5WA- SO§ 20aXXX-III§ 20a510
KernzoneKA4XXX-III0.95--17.3510

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 21BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 11

Ergänzungsbestimmung Arbeits- und Dienstleistungszone

1In einem Umgebungsplan sind die Bepflanzung, die Grünflächen, die Verkehrsflächen, die Parkierungsflächen mit ihrer Gestaltung und die weiteren Gestaltungselemente genau darzustellen.

2Entlang der gemeindlichen Sammelstrassen gemäss Verkehrsrichtplan ist zu Lasten der privaten Bauherrschaft ein mindestens 4 m breiter Grünstreifen zu erstellen, zu gestalten und zu unterhalten. Es dürfen darin keine baulichen Anlagen wie Parkflächen etc. erstellt werden. Im Grünstreifen sind hochstämmige Bäume zu pflanzen. Dasselbe gilt entlang der kantonalen Chamerstrasse, wobei der Grünstreifen auf der eigenen Landparzelle mindestens 4 m breit sein muss. Der Grünstreifen darf nur für die Errichtung von Bushaltestellen geschmälert werden.

3In der Arbeits- und Dienstleistungszone muss durch die private Bauherrschaft pro

500 m2 Parzellenfläche mindestens ein hochstämmiger Baum gepflanzt und unterhalten werden. Die Bäume müssen im Pflanzzeitpunkt mindestens 4 m hoch sein.

4In der Arbeits- und Dienstleistungszone muss eine Grünflächenziffer von minimal

25% eingehalten werden. Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der offene Flächen für Parks und Gärten, Wiesen und Blumenrabatten zu der Parzellenfläche. Begrünte Parkplätze (Rasengittersteine, Schotterrasen) zählen zur Grünfläche, dürfen aber maximal einen Viertel der Grünflächenziffer beanspruchen.

5Für Flächen von Verpflegungseinrichtungen wie Kantinen, Küchen und Restaurants wird ein AZ-Bonus bis 0.05 gewährt.

6In der AD-Zone kann der Gemeinde …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Wohnen § 20 Abs. 2 PBGGewerbe nicht störend ✓Gewerbe mässig störend ✓Gewerbe stark störend ✓

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 9). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 25 %Art. 21, S. 110.90
Ausnützungsziffer≤ 1.35Art. 18, S. 80.90
Firsthöhe≤ 20 mArt. 18, S. 80.85
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 18, S. 80.85

Extrahiert aus der BZO Risch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone AD

Was gilt in der Zone AD in Risch?
Firsthöhe ≤ 20 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.35, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Risch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone AD sein?
Laut BZO Risch: Firsthöhe ≤ 20 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone AD einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Risch. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Risch?
15 Pflichtunterlagen, darunter Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular, Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden, Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Risch ein?
Baugesuche in Risch laufen über cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare). Zuständig ist Abteilung Bau/Raumplanung, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz. Ablauf nach der Einreichung →

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