Art. 47 · Arealbebauungen: Bonus
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 26 · Original-PDF
1. Erfüllt ein Arealbebauungsplan
–die Anforderungen gemäss § 45 und
–weist dieser Plan eine Mindestfläche von 5‘000 m2 aus, resp. liegen in einem
Gebiet mit Pflicht zur Erstellung einer Arealbebauung
kann der Gemeinderat folgenden Bonus insbesondere zur Geschosszahl resp.
zur Ausnützungsziffer gemäss Zonenplan gewähren:
a)ohne Erarbeitung mit Wettbewerb oder wettbewerbsähnlichem Verfahren (§ 49):
–Erhöhung AZ bis max. 10 % der zonengemässen Nutzung1
–1 zusätzliches Vollgeschoss (mit Ausnahme der W1, W2 und W2a), sofern
die Abstände mindestens um die Mehrhöhe des Gebäudes vergrössert werden
b)mit Erarbeitung mit Wettbewerb oder wettbewerbsähnlichem Verfahren (§ 49):
–Erhöhung AZ bis max. 20 % der zonengemässen Nutzung
–1 zusätzliches Vollgeschoss (mit Ausnahme der W1, W2 und W2a) sofern die
Abstände mindestens um die Mehr-höhe des Gebäudes vergrössert werden
2Der Bonus wird in dem Mass gewährt, wie die Arealbebauung die Anforderungen
gemäss § 45 erfüllt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.