Zone oE · Rebstein

St. Gallen · BFS 3255 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone oE in Rebstein (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Umgebungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Dreifache Ausführung, sechsfach bei kantonaler Beteiligung, plus digital
  • Unterschrift von Bauherrschaft und allen Grundeigentümern

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Rebstein, in denen «oE» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Rebstein · S. 5

Zoneneinteilung

1Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Wohnzone für Einfamilienhäuser WE Wohnzone 2 W2 Wohnzone 3 W3 / W3a Wohn-Gewerbe-Zone 2 WG2 Wohn-Gewerbe-Zone 3 WG3 Wohn-Gewerbe-Zone 4 WG4 Kernzone K Gewerbe-Industrie-Zone 3 GI3 Gewerbe-Industrie-Zone 4 GI4 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe Grünzonen

Grünzone Freihaltung GF Grünzone Park- und Erholungsanlagen GP Grünzone Schutzgegenstände gem. Art. 98 BauG GS Grünzone für Schrebergärten GA Landwirtschaftszone L Übriges Gemeindegebiet UeG

2Die Überbauung kann durch spezielle Vorschriften aufgrund von Schutzzonen, Schutzgegenständen, Überbauungsplänen, Gestaltungsplänen, Naturgefahren etc. eingeschränkt sein.

3Die Naturgefahrenkarte bezeichnet die Gebiete, die einer Gefährdung ausgesetzt sind und legt den Grad der Gefährdung fest.

a)In Gebieten mit erheblicher Gefährdung (rot) gilt:

–neue Bauten und Anlagen sowie Ersatzbauten sind untersagt;

–bestehende Bauten und Anlagen dürfen unterhalten und zeitgemäss erneuert werden,

wenn sich die bestehende Gefährdung durch die geplanten Massnahmen nicht erhöht;

–bei Unterhaltsarbeiten und Erneuerungen können notwendige Objektschutzmassnahmen vorgeschrieben werden;

–neue standortgebundene Infrastrukturanlagen wie Wanderwege und dergleichen sind zulässig;

b)In Gebieten mit mittlerer Gefährdung (blau) gilt:

–bestehende Bauten und Anlagen dürfen unterhalten und zeitgemäss erneuert werden, wobei die notwendigen Objektschutzmassnahmen als Empfehlung gelten;

–…

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 6BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Rebstein · S. 6

Regelbauweise und Tabelle der Grundmasse

1Für nachstehende Zonen gelten folgende Regelbauvorschriften. Ausgenommen sind spezielle Auflagen und Sondernutzungspläne. Massvorschriften Zonen Grenzabstand Gebäudelänge max. m Gebäudehöhe max. m Firsthöhe max. m LES klein m gross m WE W2 W3 / W3a WG2 WG3 WG4 K GI3/ GI4 oE GF/GP/GS/GA L / UeG A1 A3 A4 4 4 5 4 5 6 3.

5A2 5 - 4 8 8 10 8 10 12 3

5A2 5 - 8 30.0 30.0 40.0 30.0 40.0 50.0 - - - - 30.0 6.5 7.5 10.0 7.5 10.0 13.0 10.0 12.0 - - 7.5 9.5 11.5 14.0 11.5 14.0 17.0 14.0 16.0 - - 11.5 II II II III III III III III II - III

Fussnoten A

A1) In der Hanglage (ab einer mittleren Hangneigung von 25 %) gilt: 8.0 m Gebäudehöhe / 12.0 m Firsthöhe A2) Gegenüber Kern-, Wohn-, und Wohn-Gewerbe-Zonen ist ein Grenzabstand von 10.0 m einzuhalten A3) Betreffend die Vorschriften für Grünzonen wird auf den Art. 7 dieses Reglements verwiesen. A4) Grundmasse gelten nur für Wohnbauten. Grenzabstand für andere Bauten allseitig kleiner Grenzabstand, ausgenommen An- und Nebenbauten.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 6, S. 60.92
Grenzabstand (gross)≥ 5 mArt. 6, S. 60.92

Extrahiert aus der BZO Rebstein (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone oE

Was gilt in der Zone oE in Rebstein?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Rebstein erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone oE einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Rebstein. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rebstein?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Rebstein ein?
Zuständig ist Bauverwaltung Rebstein-Marbach, alte Landstrasse 79, 9445 Rebstein. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone oE in der BZO Rebstein?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Rebstein erwähnen die Zone oE namentlich, darunter Art. 5, Art. 6. BZO Rebstein lesen →

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