Art. 5 · Zoneneinteilung
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Rebstein · S. 5 · Original-PDF
1Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Wohnzone für Einfamilienhäuser WE Wohnzone 2 W2 Wohnzone 3 W3 / W3a Wohn-Gewerbe-Zone 2 WG2 Wohn-Gewerbe-Zone 3 WG3 Wohn-Gewerbe-Zone 4 WG4 Kernzone K Gewerbe-Industrie-Zone 3 GI3 Gewerbe-Industrie-Zone 4 GI4 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe Grünzonen
Grünzone Freihaltung GF Grünzone Park- und Erholungsanlagen GP Grünzone Schutzgegenstände gem. Art. 98 BauG GS Grünzone für Schrebergärten GA Landwirtschaftszone L Übriges Gemeindegebiet UeG
2Die Überbauung kann durch spezielle Vorschriften aufgrund von Schutzzonen, Schutzgegenständen, Überbauungsplänen, Gestaltungsplänen, Naturgefahren etc. eingeschränkt sein.
3Die Naturgefahrenkarte bezeichnet die Gebiete, die einer Gefährdung ausgesetzt sind und legt den Grad der Gefährdung fest.
a)In Gebieten mit erheblicher Gefährdung (rot) gilt:
–neue Bauten und Anlagen sowie Ersatzbauten sind untersagt;
–bestehende Bauten und Anlagen dürfen unterhalten und zeitgemäss erneuert werden,
wenn sich die bestehende Gefährdung durch die geplanten Massnahmen nicht erhöht;
–bei Unterhaltsarbeiten und Erneuerungen können notwendige Objektschutzmassnahmen vorgeschrieben werden;
–neue standortgebundene Infrastrukturanlagen wie Wanderwege und dergleichen sind zulässig;
b)In Gebieten mit mittlerer Gefährdung (blau) gilt:
–bestehende Bauten und Anlagen dürfen unterhalten und zeitgemäss erneuert werden, wobei die notwendigen Objektschutzmassnahmen als Empfehlung gelten;
–bei weitergehenden baulichen Massnahmen wie Neubauten, Ersatzbauten und Erweiterungen sind die notwendigen Objektschutzmassnahmen zu treffen.
c)In Gebieten mit geringer Gefährdung (gelb) gilt:
–bei gefahrensensiblen Objekten wie zB öffentlichen Bauten, intensiv genutzten Untergeschossen, Lagern von umweltgefährdenden Stoffen und dergleichen sind die notwendigen Objektschutzmassnahmen zu treffen;
–bei weniger sensiblen Objekten gelten die möglichen Objektschutzmassnahmen als Empfehlung.
d)In Gebieten mit Restgefahr (gelb schraffiert) sind nur bei sensiblen Objekten wie Spitälern, Heimen, Schulen, Ver- und Entsorgungsanlagen etc. Objektschutzmassnahmen zu prüfen und umzusetzen. 5 | S e i t e
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.