Zone W2a · Ottenbach

Zürich · BFS 11 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen

Die Zone W2a in Ottenbach (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Situationsplan 1:100 vom Ingenieurbüro gpw
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Baugesuchdossier vierfach in Papierform plus vollständige PDF-Dokumentation
  • Unterzeichnung durch Bauherrschaft und Projektverfasser
  • Grundbuchauszug (immer)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ottenbach, in denen «W2a» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Ottenbach · S. 5

Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zone Abkürzung Farbe im Zonenplan Empfindlichkeitsstufe LSV Kernzone K braun III zweigeschossige Wohnzone, a W2a hellorange II zweigeschossige Wohnzone, b W2b dunkelorange II dreigeschossige Wohnzone W3 hellrot II zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbe WG2 dunkelorange/ hellblau III Gewerbezone G hellblau III Zone für öffentliche Bauten Oe grau II Gebiet mit Pflicht zum Gestaltungsplan G Perimeter weiss punktiert III Freihaltezone F mittelgrün - Reservezone R weiss -

ZoneAbkür- zungFarbe im ZonenplanEmpfindlich- keitsstufe LSV
KernzoneKbraunIII
zweigeschossige Wohnzone, aW2ahellorangeII
zweigeschossige Wohnzone, bW2bdunkelorangeII
dreigeschossige WohnzoneW3hellrotII
zweigeschossige Wohnzone mit GewerbeWG2dunkelorange/ hellblauIII
GewerbezoneGhellblauIII
Zone für öffentliche BautenOegrauII
Gebiet mit Pflicht zum GestaltungsplanGPerimeter weiss punktiertIII
FreihaltezoneFmittelgrün-
ReservezoneRweiss-

Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 8BZO Ottenbach · S. 7

Umgebung 1. Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierung oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen. 2. Am gewachsenen Terrain sind möglichst wenig Veränderungen vorzunehmen. 3. Garagen und Abstellplätze sind möglichst unauffällig in die Umgebung einzupassen. 4. Die Versiegelung von Aussenflächen ist auf das Notwendigste zu reduzieren. 2.2 Wohnzonen W2a/W2b = Zweigeschossige Wohnzonen W3 = Dreigeschossige Wohnzone WG2 = Zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbe

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Art. 9BZO Ottenbach · S. 7

Grundmasse In den Wohnzonen gelten folgende Grundmasse: Zone W2a W2b W3 WG2

Ausnützungsziffer insgesamt max. 30 % 40 % 50 % 55 %
Anteil Wohnen max. 30 % 40 % 50 % 45 %
Vollgeschosse max. 2 2 3 2
anrechenbare Dachgeschosse max. 1 1 2* 2*
anrechenbare Untergeschosse max. - 1 - 1

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.

Gebäudehöhe max. 7,5 m 7,5 m 10,5 m 8,1 m Firsthöhe max. 5,5 m 5,5 m 7,0 m 7,0 m Gebäudelänge max. 30 m 30 m 40 m 30 m Seite 5 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Ottenbach Zone W2a W2b W3 WG2 Grosser Grundabstand min. 8 m 10 m 10 m 8 m Kleiner Grundabstand min. 4 m 5 m 6 m 4 m Mehrlängenzuschlag ¼ der Mehrlänge ab 15 m Fassadenlänge, jedoch max. 2 m Empfindlichkeitsstufe LSV II II II III * Im 2. Dachgeschoss darf max. 40 % der anrechenbaren Geschossfläche des darunterliegenden 1. Dachgeschosses für Wohn-, Schlaf- oder Arbeitsflächen genutzt werden.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In allen Wohnzonen sind nichtstörende Betriebe zulässig.» · Art. Art. 12

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 9). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.3Art. 9, S. 70.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 9, S. 70.95
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 9, S. 70.95
Firsthöhe≤ 5.5 mArt. 9, S. 70.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 9, S. 70.95
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 9, S. 70.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 9, S. 70.95

Extrahiert aus der BZO Ottenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2a

Was gilt in der Zone W2a in Ottenbach?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ottenbach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2a sein?
Laut BZO Ottenbach: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2a einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Ottenbach. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ottenbach?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ottenbach ein?
Baugesuche in Ottenbach laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung (Hochbau), Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach. Ablauf nach der Einreichung →

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