Zone WA4 · Neuheim

Zug · BFS 1705 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Die Zone WA4 in Neuheim (Zug) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 15 m, Firsthöhe ≤ 15 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
  • Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
  • Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
  • Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
  • Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
  • Baugespann / Profile vor der Publikation
  • Unterlagen Liegenschaftsentwässerung (DU-/C-Wert, Kanal-TV)
  • Umgebungsplan mit Zufahrts-Sichtweitennachweis (VSS 40 273a) und BO-Vorgaben
Schriftliche Unterlagen
  • Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
  • Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
  • Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
  • Berechnung der Nutzungsziffern
  • Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
  • Digitale Eingabe über cymo ebau
  • Unterzeichnete Unterlagen 4-fach in Papierform
  • Aktueller Grundbuchauszug inkl. Dienstbarkeits-Wortlaut
  • Farb-/Materialkonzept als eigene Beilage

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Neuheim, in denen «WA4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 27BZO Bauordnung Neuheim · S. 11

Bauzone mit speziellen Vorschriften „Am Büel“ Für das Gebiet „am Büel“ gelten folgende spezielle Vorschriften:

1Vor Erteilung einer Baubewilligung müssen die Grundwasser-Schutzzonen nach den ordentlichen Verfahren rechtskräftig ausgeschieden werden.

2Die Erschliessung hat gemäss Strassenrichtplan ab der Industriestrasse zu erfolgen.

3Für alle Bauprojekte ist eine Vorbesprechung mit der Baubewilligungsbehörde zu führen.

4Im übrigen gelten grundsätzlich die Massvorschriften der Arbeitszone WA4.

5Die Bauzone mit speziellen Vorschriften „Am Büel“ ist für das Wohnen sowie für nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 33BZO Bauordnung Neuheim · S. 13

Landwirtschaftszone L

1Die Fläche für Wohnanteil darf 15 % der anrechenbaren Geschossfläche, jedoch höchstens 400 m² pro Parzelle, nicht überschreiten.

2Die Abstände gelten auch gegenüber der Landwirtschaftszone

3Werkhof, Sportplatz

BezeichnungZonentypVollgeschosszahlAusnützungsziffer (AZ) max. für Wohnungen und BürosAusnützungsziffer (AZ) max. inkl. GewerbeBaumassenziffer (BZ)2 Kleiner Grenzabstand (m)2 Grosser Grenzabstand (m)Gebäudehöhe (m)Firsthöhe (m)maximale Gebäudelänge (m)Empfindlichkeitsstufen
Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und AnlagenOeIB-II III3
Wohnzone 2W220.400.40586.010.730II
Wohnzone 3W330.600.605109.013.730II
Wohn- und Arbeitszone 3WA330.600.655109.514.240III
Wohn- und Arbeitszone 41WA44.05515.015.0-III
KernzoneKA0.800.855109.514.2-III
Arbeitszone AAA4.05515.015.0-III
Arbeitszone BAB4.05515.015.0-IV
LandwirtschaftszoneL

Tabelle von S. 13 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 33). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 4 m3/m2Art. 33, S. 130.85
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 33, S. 130.90
Grenzabstand (gross)≥ 5 mArt. 33, S. 130.90
Gebäudehöhe≤ 15 mArt. 33, S. 130.90
Firsthöhe≤ 15 mArt. 33, S. 130.90

Extrahiert aus der BZO Neuheim (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA4

Was gilt in der Zone WA4 in Neuheim?
Gebäudehöhe ≤ 15 m, Firsthöhe ≤ 15 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Neuheim erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WA4 sein?
Laut BZO Neuheim: Gebäudehöhe ≤ 15 m, Firsthöhe ≤ 15 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA4 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Neuheim. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Neuheim?
19 Pflichtunterlagen, darunter Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular, Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden, Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Neuheim ein?
Baugesuche in Neuheim laufen über cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare). Zuständig ist Bauabteilung (Bau und Planung), Dorfplatz 5, 6345 Neuheim. Ablauf nach der Einreichung →

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