Zone G26 · Muttenz
Basel-Landschaft · BFS 2770 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone G26 in Muttenz (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 26 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Bau, Planung, Umwelt (Ressort Bewilligungen)
- 061 466 62 95
- bpu@muttenz.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Muttenz, in denen «G26» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 4
ZONENEINTEILUNG Das Gebiet des Zonenplans Siedlung wird in folgende Zonen eingeteilt:
Wohn- und Wohn-Geschäftszonen Zone W1 Wohnbauten mit 1 Vollgeschoss Zone W1a Wohnbauten mit 1 Vollgeschoss (höhere Nutzung) Zone W2 Wohnbauten mit 2 Vollgeschossen Zone W2a Wohnbauten mit 2 Vollgeschossen (höhere Nutzung) Zone W3 Wohnbauten mit 3 Vollgeschossen Zone W4 Wohnbauten mit 4 Vollgeschossen Zone WG3 Wohn- und Geschäftsbauten mit 3 Vollgeschossen Zone WG4 Wohn- und Geschäftsbauten mit 4 Vollgeschossen
Gewerbezonen Zone G10 Gewerbebauten bis 10 m Höhe Zone G13 Gewerbebauten bis 13 m Höhe Zone G18 Gewerbebauten bis 18 m Höhe Zone G26 Gewerbebauten bis 26 m Höhe
Spezielle Zonen Zone öW öffentliche Werke und Anlagen Zonenreglement Siedlung Nr. 10.700
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Art. 17BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 9
BEMESSUNGSMETHODE UND MAXIMALWERTE IN DEN G-ZONEN
1Die Gebäudehöhen werden vom ausgemittelten Strassenniveau bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion gemessen.
2Die maximalen Gebäudehöhen betragen:
–in Zone G10 10.0 m
–in Zone G13 13.0 m
–in Zone G18 18.0 m
–in Zone G26 26.0 m
3Der Gemeinderat kann über die höchst zulässige Gebäudehöhe hinaus betrieblich nötige Gebäudeteile wie Liftaufbauten, Oberlichter usw. bis zu einer Höhe von 3.0 m gestatten. Zonenreglement Siedlung Nr. 10.700
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Art. 30BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 13
SCHUTZVORSCHRIFTEN IM GRENZBEREICH IN DEN G-ZONEN Zum Schutz der benachbarten und gegenüberliegenden W- und WG-Zonen und Quartierplanareale, die dem Wohnen dienen, gelten für die angrenzenden Gewerbezonen folgende Einschränkungen:
–Die Gebäudehöhen dürfen den Einfallswinkel von 45°, ausgehend von der benachbarten Zonengrenze, nicht übersteigen.
–In der Zone G26 darf die Gebäudehöhe auf 20 m Distanz hinter der Baulinie nicht höher sein als die Gebäudehöhe in den gegenüberliegenden W- und WG-Zonen.
–Das Areal zwischen Bau- und Strassenlinie darf nicht als Lagerplatz benutzt werden. Im Rahmen von Baubewilligungsverfahren kann der Gemeinderat Bepflanzungsvorschriften erlassen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III/IV
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 26 m | Art. 17, S. 9 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Muttenz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.