Zone WA 36 · Luzern

Luzern · BFS 1061 · Gemeindeprofil · alle 174 Zonen

Hinweis: Für die Stadt Luzern gelten ZWEI Reglemente nebeneinander. Der Stadtteil Luzern richtet sich nach dem Bau- und Zonenreglement von 2013, der 2010 eingemeindete Stadtteil Littau weiterhin nach seinem eigenen BZR von 2008 (sRSL 7.1.2.1.2). Die Zonen sind hier entsprechend gekennzeichnet. Beide messen NICHT gleich: Luzern arbeitet mit der Überbauungsziffer, Littau mit der Ausnützungsziffer; Werte aus dem einen Reglement dürfen nie gegen das andere gehalten werden. Die Zusammenführung läuft (2. öffentliche Auflage April/Mai 2026, Genehmigung des Regierungsrats frühestens Mitte 2027). Beide Stadtteile stehen weiterhin unter ALTEM Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV). Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; die Stadt Luzern fehlt in der Liste des Beschlusses SRL 736a (Stand 23.09.2025, 55 Gemeinden). Dass das BZR Luzern «Überbauungsziffer» und «Fassadenhöhe» verwendet, ist KEIN Zeichen einer Umstellung: beide Begriffe gibt es im alten wie im neuen Recht, aber unterschiedlich definiert. Die altrechtliche Überbauungsziffer misst die überbaubare Grundfläche (§ A1-25 PBG), die IVHB-Überbauungsziffer die anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie (§ 25 PBG). Sie sind nicht vergleichbar. Im Stadtteil Luzern hängen die Masse ausserdem nicht an der Zonenart, sondern an der ORDNUNGSNUMMER aus dem Zonenplan (Anhang 1 BZR). Die Zonen sind deshalb als «WA 6», «WO 105» und so weiter geführt. Wo Anhang 1 keinen Wert nennt, gilt Art. 26: Fassadenhöhe max. 21 m, Firsthöhe max. 27 m, höchstens sechs Vollgeschosse.

Die Zone WA 36 in Luzern (Luzern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 —, Firsthöhe ≤ 27 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.5 —. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Plandarstellung nach SIA 400 mit Raumstempel und Plankopf
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Einreichung über Plattform cymo ebau (seit Januar 2026)
  • Vorgängige Bauanfrage und projektspezifische Checkliste
  • Bauherrschaft mit Schweizer Adresse, Rechnungsempfänger geregelt
  • Originalunterschriften auf Formular und allen Planunterlagen
  • Gebühr nach mutmasslicher Bausumme, mind. CHF 250

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 0.5 —Art. 4, S. 270.90
Vollgeschosse≤ 3 —Art. 4, S. 270.90
Fassadenhöhe≤ 21 mArt. 26, S. 150.90
Firsthöhe≤ 27 mArt. 26, S. 150.90

Extrahiert aus der BZO Luzern (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA 36

Was gilt in der Zone WA 36 in Luzern?
Vollgeschosse ≤ 3 —, Firsthöhe ≤ 27 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.5 —. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Luzern erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WA 36 sein?
Laut BZO Luzern: Vollgeschosse ≤ 3 —, Firsthöhe ≤ 27 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Luzern?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Luzern ein?
Baugesuche in Luzern laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Baudirektion, Dienstabteilung Baubewilligungen, Hirschengraben 17, 6002 Luzern. Ablauf nach der Einreichung →

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