Zone MZ 2 · Langenthal

Bern · BFS 329 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Hinweis: Für Langenthal gilt noch das alte Baurecht: Ausnützungsziffer (AZ) und Gebäudehöhe statt Geschossflächenziffer und Gesamt-/Fassadenhöhe. Der Kanton Bern lässt beide Regime nebeneinander gelten, bis die Gemeinde ihre Grundordnung an die BMBV angepasst hat (Frist 31.12.2028, Art. 34 BMBV). Achtung: AZ und GFZ sind NICHT ineinander umrechenbar: die GFZ zählt Neben-, Verkehrs-, Konstruktions- und Funktionsflächen mit, die AZ nicht. Werte aus beiden Regimen dürfen nie verglichen werden.

Die Zone MZ 2 in Langenthal (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 4 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. zwei Jahre alt mit Grundstücksliste und drei Unterschriften
  • Gebäudeprofil gemäss Anhang VI Baureglement in den Fassadenplänen
  • Umgebungsgestaltungsplan nach VSS-Normen
  • Absturzsicherungen/Brüstungen nach SIA 358 in Schnitt- und Fassadenplänen
  • Entwässerungsplan nach separatem städtischem Merkblatt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
  • Behandlungsfrist: rund 3.5 Monate bis zum Bauentscheid (Richtwert Stadt Langenthal)
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Langenthal, in denen «MZ 2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 31BZO Baureglement Langenthal · S. 22

der Gebäude)

höhe, min. 5 m IV

Legende: AZ = Ausnützungsziffer

GH = Gebäudehöhe

FH = Firsthöhe

GL = Gebäudelänge

gGA = grosser Grenzabstand

kGA = kleiner Grenzabstand

ES = Empfindlichkeitsstufe gemäss Art. 43 LSV

ZoneAZGHFHGLgGAkGAES Stufe
W2/A0.35 m4 m15 m10 m4 mII
W2/B0.47 m25 m
W2/C0.530 m
W30.6510 m5 m40 m13 m5 m
W40.8013 m5 m50 m15 m6 m
MZ 20.67 m4 m35 m10 m4 mIII
MZ 30.810 m5 m45 m13 m5 m
KZPP: vgl. Art. 42 ff GBR
Aa-18 m (grösste Höhe der Gebäude)-Abstand = ½ der Gebäude- höhe, min. 5 mIV
AbIII
AcIV

Tabelle von S. 22 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 32BZO Baureglement Langenthal · S. 22

1Für die Messweise der Gebäude- und Firsthöhe gelten Art. 22 und Art. 23. Innerhalb des Gebäudeprofils, welches durch die Gebäudehöhe, die Firsthöhe und eine max. Dachneigung von 45° a.T. (50° n.T.) bestimmt ist, ist die Anordnung von Geschossen frei. 3. Besondere Bestimmungen

a)Gebäudehöhe

2Wenn das Erdgeschoss eine Geschosshöhe von min. 3.50 m (OK fertiger Boden gemessen) aufweist, erhöht sich die zulässige Gebäudehöhe um einen Meter auf 8.00 m in der Zone MZ 2, bzw. auf 11.00 m in der Zone MZ 3.

ZoneAZGHFHGLgGAkGAES Stufe
W2/A0.35 m4 m15 m10 m4 mII
W2/B0.47 m25 m
W2/C0.530 m
W30.6510 m5 m40 m13 m5 m
W40.8013 m5 m50 m15 m6 m
MZ 20.67 m4 m35 m10 m4 mIII
MZ 30.810 m5 m45 m13 m5 m
KZPP: vgl. Art. 42 ff GBR
Aa-18 m (grösste Höhe der Gebäude)-Abstand = ½ der Gebäude- höhe, min. 5 mIV
AbIII
AcIV

Tabelle von S. 22 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 46aBZO Baureglement Langenthal · S. 124

Zone mit Planungspflicht «Rankmatte» 1. Die Zone mit Planungspflicht «Rankmatte» gilt als Zone im Sinne von Art. 93/94 BauG. Das Bauen in der Zone mit Planungspflicht «Rankmatte» setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. 2. Innerhalb der Zone mit Planungspflicht «Rankmatte» sind Bauten und Anlagen zeitlich und räumlich koordiniert, städtebaulich und architektonisch optimal in das bestehende Orts- und Landschaftsbild einzufügen. 3. Zulässig sind die für Wohnzonen gemäss Art. 39 Abs. 1 vorgesehenen Nutzungen. Die zulässige Ausnützungsziffer beträgt 0,5. Die maximale Gebäudehöhe beträgt zehn Meter. Zulässig sind maximal drei Geschosse. 4. Bauten, Anlagen und Aussenräume sind nach einem detaillierten Gesamtkonzept zu gestalten. Städtebaulich und architektonisch attraktive private Wohnungsbauten mit klar definierten und gestalteten Aussenräumen (Gärten, Plätze, Wege, Bepflanzungen) sind in einem ausgewogenen Verhältnis gemeinschaftlich, durchgehenden Wegen und Plätzen gegenüberzustellen. Wegverbindungen sind möglichst direkt an das übergeordnete Wegnetz der Gemeinde anzuschliessen. Die Haupterschliessung des Areals soll über die Murgenthalstrasse erfolgen. UeO Nr. 44 "Alterszentrum Haslibrunnen" mit Zonenplan- und Baureglementsänderung

Baureglementsänderung Langenthal, August 2020 Genehmigungsexemplar Gemeinderat, Jurastrasse 22, 4901 Langenthal Telefon 062 916 21 11, Telefax 062 923 21 76, www.langenthal.ch Stadt Langenthal | UeO Nr. 44 "Alterszentrum Haslibrunnen" | Baureglementsänderung Stadt Langenthal | UeO Nr. 44 "Alterszen …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 31). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. 31, S. 220.95
Gebäudehöhe≤ 7 mArt. 31, S. 220.95
Firsthöhe≤ 4 mArt. 31, S. 220.95
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 31, S. 220.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 31, S. 220.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 31, S. 220.95

Extrahiert aus der BZO Langenthal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone MZ 2

Was gilt in der Zone MZ 2 in Langenthal?
Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 4 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Langenthal erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone MZ 2 sein?
Laut BZO Langenthal: Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 4 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone MZ 2 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Langenthal. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Langenthal?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Langenthal ein?
Baugesuche in Langenthal laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Fachbereich Bauinspektorat, Jurastrasse 22, 4901 Langenthal. Ablauf nach der Einreichung →

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