Langenthal
Kleiner Grenzabstand in Langenthal
Der kleine Grenzabstand ist in Langenthal in 5 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 6 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 31 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| MZ 2 | ≥ 4 m | Art. 31, S. 22 |
| MZ 3 | ≥ 5 m | Art. 31, S. 22 |
| W2/A | ≥ 4 m | Art. 31, S. 22 |
| W3 | ≥ 5 m | Art. 31, S. 22 |
| W4 | ≥ 6 m | Art. 31, S. 22 |
Extrahiert aus der BZO Langenthal (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Langenthal?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 6 m, festgelegt in 5 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Langenthal?
Meist in Art. 31 der Bau- und Zonenordnung Langenthal, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.