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Art. 8a · Wohn- und Arbeitszone

BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 9 · Original-PDF

5,6

1In der Wohn- und Arbeitszone sind Wohnungen unter besonderer Beachtung eines genügenden Immissionsschutzes sowie höchstens mässig störende Gewerbe-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.

2Max. 70 % der realisierten Hauptnutzfläche darf der Wohnnutzung dienen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.