Zone Z4.5 · Geroldswil
Zürich · BFS 244 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone Z4.5 in Geroldswil (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 4.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Infrastruktur, Bereich Hochbau
- 044 749 32 35
- bau_infrastruktur@geroldswil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Geroldswil, in denen «Z4.5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3.1BZO der Gemeinde Geroldswil vom 20. Juni 1994 mit Teilrevisionen bis 4. Dezember 2023 · S. 7
3.1 Arealüberbauungen Art. 16 Zulässigkeit Arealüberbauungen sind in folgenden Zonen zulässig: Z4.5, Z3.6, W1.6, W2.6, WG2.0 und WG3.2 4 Art. 17 Arealfläche Die Arealfläche muss die folgende minimale Bauzonenfläche umfassen:
- In der Zone Z4.5 min 2 000 m2 4
- in der Zone Z3.6, W1.6, WG2.0, min. 3 000 m2 4
- in der Zone W2.6, WG3.6 min. 5 000 m2 Art. 18 Massvorschriften Die Baumassenziffer sowie die Fassaden- und Gesamthöhen können gegenüber der Regelüberbauung bis um 1/10 erhöht werden.6 Art. 19 Gebäudelänge Die Gesamtgebäudelänge ist nicht beschränkt.
Art. 9BZO der Gemeinde Geroldswil vom 20. Juni 1994 mit Teilrevisionen bis 4. Dezember 2023 · S. 11
9 Art. 26 Abstellflächen
1Bei Mehrfamilienhäusern sind an geeigneten Standorten genügend grosse Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder, Motorfahrräder und Abfall- und Grüngutcontainer bereitzustellen.3
2Bei Mehrfamilienhäusern ist pro 40 m2 mGF min. 1 Fahrradabstellplatz bereitzustellen. Bei anderen Nutzungen sind die jeweils aktuellen Normen der Vereinigung Schweizer Strassenfachleute massgebend. Erforderliche Abstellplätze für Velos sind in der Regel auf dem Grundstück selbst zu erstellen. Die Abstellplätze für Velos müssen gut zugänglich und an zweckmässiger Lage angeordnet werden.6 Art. 273, 6 Für Gebäude mit Flachdach, soweit die transparenten oder offenen Absturzsicherungen (gemäss § 278 PBG) um weniger als 1,0 m gegenüber der Fassadenflucht zurückversetzt sind, gelten folgende maximale Fassadenhöhen: Fassadenhöhe bei transparenten oder offenen Absturzsicherungen
W1.3 W1.6 W2.6 WG2.0 WG3.2 Z3.2 Z4.5 Fassadenhöhe max. 7.5m 8.0m 11.0m 8.5m 11.5m 18.0m 22.0m Art. 28 6 Verkehrsbaulinien Die Verkehrsbaulinien sind für das Mass der Fassadenhöhe nicht zu beachten. Art. 29 Dachaufbauten und Dacheinschnitte dürfen zusammen nicht breiter als die Hälfte der betreffenden Fassadenlänge sein. 3, 6 Dachaufbauten, Dachflächenfenster, Dacheinschnitte Art. 29a 6 Die maximale Dachneigung bei Schrägdächern beträgt 80°. Dachneigung Schrägdächer Art. 30 Kreuzgiebel Kreuzgiebel sind nur gestattet, wenn ein wesentlicher Gebäudevorsprung vorhanden ist.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 4.5 m3/m2 | Art. 3, S. 4 | 0.92 |
| Fassadenhöhe | ≤ 21 m | Art. 3, S. 4 | 0.92 |
| Gesamthöhe | ≤ 27 m | Art. 3, S. 4 | 0.92 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 3, S. 4 | 0.92 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 3, S. 4 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Geroldswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.