Zone W1.3 · Geroldswil
Zürich · BFS 244 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone W1.3 in Geroldswil (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m, Baumassenziffer ≤ 1.3 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Infrastruktur, Bereich Hochbau
- 044 749 32 35
- bau_infrastruktur@geroldswil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Geroldswil, in denen «W1.3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2.2BZO der Gemeinde Geroldswil vom 20. Juni 1994 mit Teilrevisionen bis 4. Dezember 2023 · S. 5
2.2 Wohnzonen Art. 6 6 Grundmasse W1.3 W1.6 W2.6 WG2.0 WG3.2
Baumassenziffer max. (m3/m2)
–Hauptgebäude
Art. 9BZO der Gemeinde Geroldswil vom 20. Juni 1994 mit Teilrevisionen bis 4. Dezember 2023 · S. 11
9 Art. 26 Abstellflächen
1Bei Mehrfamilienhäusern sind an geeigneten Standorten genügend grosse Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder, Motorfahrräder und Abfall- und Grüngutcontainer bereitzustellen.3
2Bei Mehrfamilienhäusern ist pro 40 m2 mGF min. 1 Fahrradabstellplatz bereitzustellen. Bei anderen Nutzungen sind die jeweils aktuellen Normen der Vereinigung Schweizer Strassenfachleute massgebend. Erforderliche Abstellplätze für Velos sind in der Regel auf dem Grundstück selbst zu erstellen. Die Abstellplätze für Velos müssen gut zugänglich und an zweckmässiger Lage angeordnet werden.6 Art. 273, 6 Für Gebäude mit Flachdach, soweit die transparenten oder offenen Absturzsicherungen (gemäss § 278 PBG) um weniger als 1,0 m gegenüber der Fassadenflucht zurückversetzt sind, gelten folgende maximale Fassadenhöhen: Fassadenhöhe bei transparenten oder offenen Absturzsicherungen
W1.3 W1.6 W2.6 WG2.0 WG3.2 Z3.2 Z4.5 Fassadenhöhe max. 7.5m 8.0m 11.0m 8.5m 11.5m 18.0m 22.0m Art. 28 6 Verkehrsbaulinien Die Verkehrsbaulinien sind für das Mass der Fassadenhöhe nicht zu beachten. Art. 29 Dachaufbauten und Dacheinschnitte dürfen zusammen nicht breiter als die Hälfte der betreffenden Fassadenlänge sein. 3, 6 Dachaufbauten, Dachflächenfenster, Dacheinschnitte Art. 29a 6 Die maximale Dachneigung bei Schrägdächern beträgt 80°. Dachneigung Schrägdächer Art. 30 Kreuzgiebel Kreuzgiebel sind nur gestattet, wenn ein wesentlicher Gebäudevorsprung vorhanden ist.
Art. 40BZO der Gemeinde Geroldswil vom 20. Juni 1994 mit Teilrevisionen bis 4. Dezember 2023 · S. 5
40
* Die Grundfläche von Klein- und Anbauten beträgt max. 50 m2 (§ 2 ABV). ** Spezifische Regelung für transparente oder offene Absturzsicherungen gemäss Art. 27 BZO Art. 7 6 Geschosse Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Attika-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb der zulässigen Fassaden- und Gesamthöhen frei. Art. 8 3 Art. 9 3 Art. 10 Gewerbe in Wohnzonen
1In den Wohnzonen W1.3, W1.6 und W2.6 sind nicht störende Betriebe bis zu ¼ der Baumasse zulässig.
2In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiet Fahrweidstrasse der Zone W2.6 sind nicht störende Betriebe bis zu ½ der Baumasse zulässig.
3In den Wohnzonen W1.3, W1.6, W2.6 sind sexgewerbliche Betriebe oder vergleichbare Einrichtungen nicht gestattet. 4 Art. 11 In den Wohnzonen WG2.0 und WG3.2 sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Wohnzonen mit Gewerbeanteil
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 1.3 m3/m2 | Art. 6, S. 5 | 0.92 |
| Fassadenhöhe | ≤ 6.5 m | Art. 6, S. 5 | 0.92 |
| Gesamthöhe | ≤ 10.5 m | Art. 6, S. 5 | 0.92 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 6, S. 5 | 0.92 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 6, S. 5 | 0.92 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 6, S. 5 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Geroldswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.