Zone Z3.6 · Geroldswil

Zürich · BFS 244 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Die Zone Z3.6 in Geroldswil (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 3.6 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Geroldswil, in denen «Z3.6» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2.1BZO der Gemeinde Geroldswil vom 20. Juni 1994 mit Teilrevisionen bis 4. Dezember 2023 · S. 4

2.1 Zentrumszonen Art. 3 6 Grundmasse Z3.6 Z4.54

Baumassenziffer

–Hauptgebäude max. (m3/m2)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 3.1BZO der Gemeinde Geroldswil vom 20. Juni 1994 mit Teilrevisionen bis 4. Dezember 2023 · S. 7

3.1 Arealüberbauungen Art. 16 Zulässigkeit Arealüberbauungen sind in folgenden Zonen zulässig: Z4.5, Z3.6, W1.6, W2.6, WG2.0 und WG3.2 4 Art. 17 Arealfläche Die Arealfläche muss die folgende minimale Bauzonenfläche umfassen:

- In der Zone Z4.5 min 2 000 m2 4

- in der Zone Z3.6, W1.6, WG2.0, min. 3 000 m2 4

- in der Zone W2.6, WG3.6 min. 5 000 m2 Art. 18 Massvorschriften Die Baumassenziffer sowie die Fassaden- und Gesamthöhen können gegenüber der Regelüberbauung bis um 1/10 erhöht werden.6 Art. 19 Gebäudelänge Die Gesamtgebäudelänge ist nicht beschränkt.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 40BZO der Gemeinde Geroldswil vom 20. Juni 1994 mit Teilrevisionen bis 4. Dezember 2023 · S. 4

40 frei * Die Grundfläche von Klein- und Anbauten beträgt max. 50 m2 (§ 2 ABV). ** Spezifische Regelung für transparente oder offene Absturzsicherungen gemäss Art. 27 BZO Art. 4 5 Geschosse Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Attika-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb der zulässigen Fassadenhöhen frei.6 Art. 5 Nutzungsanordnungen

1In der Zentrumszone Z3.6 ist von der gesamten Baumasse maximal 2/5 für mässig störendes Gewerbe zulässig. 4

2Wohnnutzung, nicht störendes Gewerbe, Verwaltungsund Dienstleistungsbetriebe sowie Bildungseinrichtungen sind unbegrenzt zulässig. 3, 6

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Wohnnutzung, nicht störendes Gewerbe, Verwaltungs- und Dienstleistungsbetriebe sowie Bildungseinrichtungen sind unbegrenzt zulässig.» · Art. Art. 5

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 3.6 m3/m2Art. 3, S. 40.92
Fassadenhöhe≤ 17 mArt. 3, S. 40.92
Gesamthöhe≤ 23 mArt. 3, S. 40.92
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 3, S. 40.92
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 3, S. 40.92
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 3, S. 40.92
Gebäudebreite≤ 40 mArt. 3, S. 40.92

Extrahiert aus der BZO Geroldswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Z3.6

Was gilt in der Zone Z3.6 in Geroldswil?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 3.6 m3/m2. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Geroldswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z3.6 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Geroldswil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Geroldswil?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Geroldswil ein?
Baugesuche in Geroldswil laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau und Infrastruktur, Bereich Hochbau, Huebwiesenstrasse 34, Postfach, 8954 Geroldswil. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Z3.6 in der BZO Geroldswil?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Geroldswil erwähnen die Zone Z3.6 namentlich, darunter Art. 2.1, Art. 3.1, Art. 40. BZO Geroldswil lesen →

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