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Art. 3.1 · Arealüberbauungen

BZO der Gemeinde Geroldswil vom 20. Juni 1994 mit Teilrevisionen bis 4. Dezember 2023 · S. 7 · Original-PDF

3.1 Arealüberbauungen Art. 16 Zulässigkeit Arealüberbauungen sind in folgenden Zonen zulässig: Z4.5, Z3.6, W1.6, W2.6, WG2.0 und WG3.2 4 Art. 17 Arealfläche Die Arealfläche muss die folgende minimale Bauzonenfläche umfassen:

- In der Zone Z4.5 min 2 000 m2 4

- in der Zone Z3.6, W1.6, WG2.0, min. 3 000 m2 4

- in der Zone W2.6, WG3.6 min. 5 000 m2 Art. 18 Massvorschriften Die Baumassenziffer sowie die Fassaden- und Gesamthöhen können gegenüber der Regelüberbauung bis um 1/10 erhöht werden.6 Art. 19 Gebäudelänge Die Gesamtgebäudelänge ist nicht beschränkt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.