Zone WG3 · Flawil
St. Gallen · BFS 3402 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone WG3 in Flawil (St. Gallen) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 14.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Farbkonvention der Pläne
- Vorgegebene Massstäbe
- Grundrisse mit Nutzungs- und Flächenangaben
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- 3-fach Papier plus digitale PDF-Einreichung (6-fach bei Kantonsbeteiligung)
- Lieferschein zu den Unterlagen
- Unterschriften sämtlicher Eigentümer/Gesuchsteller oder Vollmacht
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau und Infrastruktur / Baubewilligungen
- 071 394 17 70
- baubewilligungen@flawil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Flawil, in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 9BZO Baureglement Flawil · S. 11
1In den Wohn-Gewerbezonen gelten folgende Vorschriften der Regelbauweise: Wohn-Gewerbe-Zone WG2 WG3 WG4 Vollgeschossemax. 2 3 4 Wohn-GewerbeZonen Gebäudehöhe max. (m) 8.0 10.5 13.0 Firsthöhe max. (m) 12.0 14.5 17.0 kleiner Grenzabstand min. (m) 4.0 5.0 6.0 grosser Grenzabstand min.( m) 8.0 10.0 12.0 11 Mehrlängenzuschlag gemäss Abs. 4 Ausnützungsziffer max. 0.S 0.6 0.7 Empfindlichkeitsstufen lll lll il l 2 ln Hanglagen darf auf der Talseite der Fussboden des Erdgeschosses, gemessen ab Oberkant fertig Boden, an keiner Stelle mehr als 3.2 m über dem gewachsenen oder abgegrabenen Terrain liegen.
3Das untergeschoss darf nicht für wohnnutzungen ausgebaut werden.
4Der Mehrlängenzuschlag beträgt bei Hauptbauten von mehr als 25.0 m Gebäudelänge 114 der Mehrlänge, jedoch höchstens 10.0 m. Bei Bauten mit einer Gebäudehöhe von durchgehend weniger als 5.0 m oder zwischen reinen Gewerbebauten auf der gleichen Parzelle kommt der Mehrlängenzuschlag nicht zur Anwendung.
5Bei Bauten ohne wohnnutzung kommt der grosse Grenzabstand nicht zur Anwendung. Bei Bauten mit mindestens 25 % gewerblich genutzter Geschossfläche wird die Ausnützungsziffer um 0.1 erhöht.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 9). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 9, S. 11 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 9, S. 11 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 14.5 m | Art. 9, S. 11 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 9, S. 11 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 9, S. 11 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.6 | Art. 9, S. 11 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Flawil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.