Art. 9 · Wohn-Gewerbe-Zonen
BZO Baureglement Flawil · S. 11 · Original-PDF
1In den Wohn-Gewerbezonen gelten folgende Vorschriften der Regelbauweise: Wohn-Gewerbe-Zone WG2 WG3 WG4 Vollgeschossemax. 2 3 4 Wohn-GewerbeZonen Gebäudehöhe max. (m) 8.0 10.5 13.0 Firsthöhe max. (m) 12.0 14.5 17.0 kleiner Grenzabstand min. (m) 4.0 5.0 6.0 grosser Grenzabstand min.( m) 8.0 10.0 12.0 11 Mehrlängenzuschlag gemäss Abs. 4 Ausnützungsziffer max. 0.S 0.6 0.7 Empfindlichkeitsstufen lll lll il l 2 ln Hanglagen darf auf der Talseite der Fussboden des Erdgeschosses, gemessen ab Oberkant fertig Boden, an keiner Stelle mehr als 3.2 m über dem gewachsenen oder abgegrabenen Terrain liegen.
3Das untergeschoss darf nicht für wohnnutzungen ausgebaut werden.
4Der Mehrlängenzuschlag beträgt bei Hauptbauten von mehr als 25.0 m Gebäudelänge 114 der Mehrlänge, jedoch höchstens 10.0 m. Bei Bauten mit einer Gebäudehöhe von durchgehend weniger als 5.0 m oder zwischen reinen Gewerbebauten auf der gleichen Parzelle kommt der Mehrlängenzuschlag nicht zur Anwendung.
5Bei Bauten ohne wohnnutzung kommt der grosse Grenzabstand nicht zur Anwendung. Bei Bauten mit mindestens 25 % gewerblich genutzter Geschossfläche wird die Ausnützungsziffer um 0.1 erhöht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.