Zone Landwirtschaftszone · Flawil

St. Gallen · BFS 3402 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone Landwirtschaftszone in Flawil (St. Gallen) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Farbkonvention der Pläne
  • Vorgegebene Massstäbe
  • Grundrisse mit Nutzungs- und Flächenangaben
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • 3-fach Papier plus digitale PDF-Einreichung (6-fach bei Kantonsbeteiligung)
  • Lieferschein zu den Unterlagen
  • Unterschriften sämtlicher Eigentümer/Gesuchsteller oder Vollmacht

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Flawil, in denen «Landwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Baureglement Flawil · S. 9

1Zur Erreichung einer qualitativ guten Überbauung wird bei Ausarbeitung eines Überbauungsptanes eine Mehrausnützung der zonengeÜberbauungsplan mässen Grundnutzung gewährt. Diese wird erst aufgrund eines konkreten Projektes im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens definitiv zugesichert.

2Die Höhe der Mehrausnützung ist abhängig von der Grösse, Form, Lage, Topographie und Exposition des beigezogenen Gebietes sowie von der Siedlungs- und Projektqualität. Die Mehrausnützung kann in den Zonen WE und W2 bis 25 % und in den übrigen Zonen bis 20 o/o betragen.

3Die Behörde legt im Überbauungsplan die maximale Mehrausnützung und die dafür zu erfüllenden Anforderungen fest. Als Anforderungen gelten insbesondere die jeweils anwendbaren nachfolgenden Kriterien:

a)Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung;

b)überdurchschnittliche architektonische Gestaltung;

c)siedlungsgerechte Erschliessung für den Fussgänger- und Fahrverkehr; 9

d)Wohnkomfort und Wohnqualität, z.B. bewertet nach dem Wohnungsbewertungssystem (WBS) des Bundesamtes für WohnungsWESEN;

e)Nutzbarkeit und Gestaltung der Freiflächen; 0 ökologischer Beitrag;

g)platzsparende, nicht störende Anordnung der Autoabstellplätze. 2. Zonenordnung Att.7 Das Gemeindegebiet wird in folgende Nutzungszonen eingeteilt: Zoneneinteilung Zonen des Baugebietes: WE Wohnzone,l-2 Vollgeschosse W2 Wohnzone, 2 Vollgeschosse W3 Wohnzone, 3 Vollgeschosse W4 Wohnzone, 4 Vollgeschosse WG2 Wohn-Gewerbe-Zone,2 Vollgeschosse WGg Wohn-Gewerbe-Zone, 3 Vollgeschosse WG4 Wohn-Gewerbe-Zone,4 Vollgeschosse …

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Art. 16BZO Baureglement Flawil · S. 15

1Die Grünzonen Schutz dienen der Erhaltung von Lebensräumen geschützter Tiere und Pflanzen. Es ist unzulässig, deren Lebensbedingungen durch Massnahmen oder Eingriffe zu beeinträchtigen.

2Neue Bauten und Anlagen s¡nd nur zulässig, soweit es der Schutzzweck erfordert. Grünzone Schutz Arl. 17

1Für zulässige Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone gelten die folgenden Vorschriften: Landwirtschaftszonen Gebäudehöhe Wohnbauten max. (m) 7.5 Firsthöhe Wohnbauten max. (m) 11.5 Gebäudehöhe Scheunen max. (m) 8.5 Firsthöhe Scheunen max. (m) 15 Grenzabstand allseitig min. (m) 5 Empfindlichkeitsstufe für lärmempfindliche Räume lll

2Der Ausbau des Untergeschosses für betriebliche Zwecke ist zulässig.

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Art. 18BZO Baureglement Flawil · S. 15

Übr¡ges Gemeindegebiet Für zulässige Bauten und Anlagen im übrigen Gemeindegebiet gelten die Vorschriften der Landwirtschaftszone. 15 3. Uberbauungsvorschriften

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 17, S. 150.90
Firsthöhe≤ 11.5 mArt. 17, S. 150.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 17, S. 150.90

Extrahiert aus der BZO Flawil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Landwirtschaftszone

Was gilt in der Zone Landwirtschaftszone in Flawil?
Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Flawil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Landwirtschaftszone sein?
Laut BZO Flawil: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Landwirtschaftszone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Flawil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Flawil?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Flawil ein?
Baugesuche in Flawil laufen über Papier. Zuständig ist Bau und Infrastruktur / Baubewilligungen, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil. Ablauf nach der Einreichung →

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