Zone WG-s · Flawil
St. Gallen · BFS 3402 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone WG-s in Flawil (St. Gallen) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 8.5 m, Firsthöhe ≤ 12.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 14 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Farbkonvention der Pläne
- Vorgegebene Massstäbe
- Grundrisse mit Nutzungs- und Flächenangaben
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- 3-fach Papier plus digitale PDF-Einreichung (6-fach bei Kantonsbeteiligung)
- Lieferschein zu den Unterlagen
- Unterschriften sämtlicher Eigentümer/Gesuchsteller oder Vollmacht
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau und Infrastruktur / Baubewilligungen
- 071 394 17 70
- baubewilligungen@flawil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Flawil, in denen «WG-s» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Baureglement Flawil · S. 9
1Zur Erreichung einer qualitativ guten Überbauung wird bei Ausarbeitung eines Überbauungsptanes eine Mehrausnützung der zonengeÜberbauungsplan mässen Grundnutzung gewährt. Diese wird erst aufgrund eines konkreten Projektes im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens definitiv zugesichert.
2Die Höhe der Mehrausnützung ist abhängig von der Grösse, Form, Lage, Topographie und Exposition des beigezogenen Gebietes sowie von der Siedlungs- und Projektqualität. Die Mehrausnützung kann in den Zonen WE und W2 bis 25 % und in den übrigen Zonen bis 20 o/o betragen.
3Die Behörde legt im Überbauungsplan die maximale Mehrausnützung und die dafür zu erfüllenden Anforderungen fest. Als Anforderungen gelten insbesondere die jeweils anwendbaren nachfolgenden Kriterien:
a)Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung;
b)überdurchschnittliche architektonische Gestaltung;
c)siedlungsgerechte Erschliessung für den Fussgänger- und Fahrverkehr; 9
d)Wohnkomfort und Wohnqualität, z.B. bewertet nach dem Wohnungsbewertungssystem (WBS) des Bundesamtes für WohnungsWESEN;
e)Nutzbarkeit und Gestaltung der Freiflächen; 0 ökologischer Beitrag;
g)platzsparende, nicht störende Anordnung der Autoabstellplätze. 2. Zonenordnung Att.7 Das Gemeindegebiet wird in folgende Nutzungszonen eingeteilt: Zoneneinteilung Zonen des Baugebietes: WE Wohnzone,l-2 Vollgeschosse W2 Wohnzone, 2 Vollgeschosse W3 Wohnzone, 3 Vollgeschosse W4 Wohnzone, 4 Vollgeschosse WG2 Wohn-Gewerbe-Zone,2 Vollgeschosse WGg Wohn-Gewerbe-Zone, 3 Vollgeschosse WG4 Wohn-Gewerbe-Zone,4 Vollgeschosse …
Art. 10BZO Baureglement Flawil · S. 12
t Die wohn-Gewerbe-Zone wG-s dient der Erhaltung und Erneuerung von Mischgebieten, in denen vonrviegend traditionelle Stickerhäuser die kleingliedrige Bebauungsstruktur bestimmen.
2Es gelten folgende Vorschriften der Regelbauweise: WohnGewerbe-Zone S Gebäudehöhe max. (m) B.s Firsthöhe max. (m) 12.5 Gebäudelänge max. (m) 14.0 Grenzabstand allseitig min. (m) 4.0 Empfindlichkeitsstufe lll
3Bei Neu- und Umbauten ist das Erdgeschoss architektonisch als Sockel, hochstehender Keller oder Hochparterre auszubilden. Es hat sich von den darüber liegenden Vollgeschossen optisch zu unterscheiden und darf voll genutzt werden.
4An- und Nebenbauten sind zulässig, wenn sie sich gut in die heutige Bebauungsstruktur einfügen und die kleinmassstäbliche Gliederung nicht beeinträchtigen. 12
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«dient der Erhaltung und Erneuerung von Mischgebieten, in denen vonrviegend traditionelle Stickerhäuser die kleingliedrige Bebauungsstruktur bestimmen.» · Art. 10
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 10). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 8.5 m | Art. 10, S. 12 | 0.75 |
| Firsthöhe | ≤ 12.5 m | Art. 10, S. 12 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 14 m | Art. 10, S. 12 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 10, S. 12 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Flawil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.