Art. 16 · Arl. 17
BZO Baureglement Flawil · S. 15 · Original-PDF
1Die Grünzonen Schutz dienen der Erhaltung von Lebensräumen geschützter Tiere und Pflanzen. Es ist unzulässig, deren Lebensbedingungen durch Massnahmen oder Eingriffe zu beeinträchtigen.
2Neue Bauten und Anlagen s¡nd nur zulässig, soweit es der Schutzzweck erfordert. Grünzone Schutz Arl. 17
1Für zulässige Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone gelten die folgenden Vorschriften: Landwirtschaftszonen Gebäudehöhe Wohnbauten max. (m) 7.5 Firsthöhe Wohnbauten max. (m) 11.5 Gebäudehöhe Scheunen max. (m) 8.5 Firsthöhe Scheunen max. (m) 15 Grenzabstand allseitig min. (m) 5 Empfindlichkeitsstufe für lärmempfindliche Räume lll
2Der Ausbau des Untergeschosses für betriebliche Zwecke ist zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.