Zone W2 · Fislisbach
Aargau · BFS 4027 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone W2 in Fislisbach (Aargau) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan 1:500/1:200 mit Anschlüssen und Baulinien
- Projektpläne 1:100/1:50 mit Sichtzonen, Einfahrtsradien und Erdgeschosskote
- Kotierter Umgebungsplan 1:200/1:100
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung im Doppel, Pläne auf A4 gefalzt
- Digitale Zweiteinreichung als PDF (Leitungspläne zusätzlich DEG/DXF)
- Grundbuchauszug (max. 1 Jahr alt) oder GIS-Planausdruck
- Kommunales Formular Anschlussgebühren mit Flächenberechnung
- Bauprofile vor Einreichung, Grenzpunkte freigelegt und rekonstruiert
- Meldepflicht für sieben Baustadien
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Bau und Planung
- 056 483 01 11
- bauundplanung@fislisbach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Fislisbach, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9
1Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Bauzonen E2 W2 W3 WG2 WG3 KN Ge D S ÖBA G GB Max. Fassadenhöhe (m) 8.0 8.0 11.0 9.0 12.0 12.0 13.0 s. § 12 s. § 13 s. § 14 s. § 15 s. § 16 Max. Gesamthöhe (m) 11.0 11.0 14.0 12.0 15.0 15.0 16.0 Min. Grenzabstand (m) 4 4 5 4 5 5 5 Grosser Grenzabstand
(m) 8 8 10 8 8 8 - Empfindlich- keitsstufe II II II III III III III III II II
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.
Attikageschoss möglich - ja ja ja ja ja ja - -
Bei der Messweise für die Fassadenhöhe gelten folgende Bestimmengen:
–für Schrägdächer gilt traufseitige Fassadenhöhe,
–für Flachdächer gilt talseitige Fassadenhöhe, wo massgebendes Terrain steiler als 10%,
–für Flachdächer mit an der Fassadenlinie hochgezogenem Attikageschoss entspricht die Fassadenhöhe der Gesamthöhe, wenn massgebendes Terrain flacher als 10% und wenn das oberste Geschoss als Attika ausgebildet ist.
2In den im Bauzonenplan dargestellten lärmvorbelasteten Flächen gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
3Wo nachfolgend nichts anderes festgelegt wird, ist sowohl die offene als auch die geschlossene Bauweise zulässig. In den Zonen D, KN, WG2 und WG3 ist die Geschosshöhe gewerblich genutzter Erdgeschosse frei. 9
Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10
1Die Wohnzonen E2, W2 und W3 dienen dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist in untergeordnetem Masse zugelassen. Läden bis 100 m2 Nettoladenfläche sind zugelassen, sofern daraus keine erheblich grösseren Auswirkungen als aus dem Wohnen entstehen.
2Die Wohnzone E2 ist für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern bestimmt. Eine zusätzliche Einliegerwohnung ist grundsätzlich gestattet.
3Die Wohnzone W2 ist für Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie für terrassierte Bauten bestimmt. Zwei- und Dreifamilienhäuser sind gestattet.
4Die Wohnzone W3 ist für Mehrfamilienhäuser und Wohnsiedlungen in verdichteter Bauweise bestimmt. Der Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern ist nur in Baulücken oder auf Restgrundstücken zulässig, wenn keine andere zonengemässe Bebauung realisiert werden kann.
Art. 9BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10
1Die Kernzone KN dient der baulichen Erneuerung und Entwicklung des Ortskerns. Sie ist bestimmt für Wohnen, für private und öffentliche Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe, Restaurants sowie Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche pro Ladengeschäft. Innerhalb der im Bauzonenplan bezeichneten Bereiche sind Verkaufsnutzungen bis jeweils max. 3’000 m2 Nettoladenfläche zugelassen. Zulässig sind nicht störende, mässig störende sowie für Nutzungen mit hohem Personenverkehrsaufkommen auch stark störende Betriebe.
2Der Wohnanteil an der ganzen anrechenbaren Geschossfläche muss mindestens 40% betragen, höchstens aber 80%.
3Zur Erreichung einer städtebaulich guten Gestaltung sind die Bauvorhaben im Planungsstadium dem Gemeinderat zu melden.
4Anlagen für Anlieferung und Parkierung haben gemeinschaftlich zu erfolgen oder sind auf eine Gemeinschaftslösung auszurichten.
5Der Gemeinderat kann bei bestehenden Bauten oder bei besonderer Lärmbelastung einen reduzierten Wohnanteil bewilligen.
6Innerhalb des im Bauzonenplan schwarz schraffierten Bereiches entlang der Badenerstrasse K268 können auf Basis der Erkenntnisse aus dem Richtkonzept „Badenerstrasse K268“ vom 2. Juli 2014 zwischen den Volumenschutzbauten untergeordnete Ergänzungsbauten erstellt werden.
7In den im Bauzonenplan dargestellten „Bereichen mit besonderen Abstandsregelungen“ kann der ordentliche Grenzabstand gegenüber der Kantonsstrasse zur Aufwertung des angrenzenden Siedlungsgebietes und gestützt auf einen kommunalen Richtplan (§ 3 Abs. 3 BNO) im Baugesuchsverfah …
Art. 10BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11
1Die Wohn- und Gewerbezonen WG2 und WG3 sind für Wohnen, Kleinbetriebe (Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe), Restaurants sowie Verkaufsgeschäfte bis max. 500 m2 Nettoladenfläche pro Ladengeschäft bestimmt. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe zulässig. Wohn- und Gewerbezonen
2Der Wohnanteil an der ganzen anrechenbaren Geschossfläche muss mindestens 50% betragen. Bestehende Gewerbebauten in der WG2 dürfen im Rahmen der übrigen Bestimmungen ohne Anrechnung eines Wohnanteils erweitert werden. Der Gemeinderat kann bei Einhaltung der zulässigen Fassaden- und Gesamthöhen Erweiterungen bewilligen.
3Für reine Wohnbauten gelten die Bestimmungen der Wohnzone W2 respektive W3.
4Der Gemeinderat kann bei bestehenden Bauten oder bei besonderer Lärmbelastung einen reduzierten Wohnanteil bewilligen.
5In der Zone WG2 sind bei Wohnbauten dem Bahntrassée zugewandte Fenster von Räumen mit lärmempfindlicher Nutzung nur gestattet, wenn die entsprechenden Räume gleichzeitig entweder über bahntrassée-abseitige Fenster (Aspektwinkel > 90°) gelüftet werden können oder über eine kontrollierte Lüftungseinrichtung verfügen.
Art. 33BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20
In den Zonen E2 und W2 kann der grosse Grenzabstand auf die Hauptwohnseiten Süd und West aufgeteilt werden. Nettoladenfläche Dienstbarkeitsverträge Aufteilung des grossen Grenzabstandes
Art. 38BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 21
1Arealüberbauungen sind nur in den Zonen W2, W3, WG2, WG3 und KN zulässig. Arealüberbauungen sind nur dann möglich, wenn die zusammenhängende anrechenbare Landfläche mindestens 2000 m2 aufweist.
2Bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen ist in allen Zonen ein zusätzliches Geschoss zulässig und die Fassaden- und Gesamthöhe sind um jeweils 3,0 m erhöht.
6. Bauvorschriften
6.1 Baureife, Erschliessung
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 8 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
| Gesamthöhe | ≤ 11 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 7, S. 9 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Fislisbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.