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Art. 8 · Wohnzonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10 · Original-PDF

1Die Wohnzonen E2, W2 und W3 dienen dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist in untergeordnetem Masse zugelassen. Läden bis 100 m2 Nettoladenfläche sind zugelassen, sofern daraus keine erheblich grösseren Auswirkungen als aus dem Wohnen entstehen.

2Die Wohnzone E2 ist für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern bestimmt. Eine zusätzliche Einliegerwohnung ist grundsätzlich gestattet.

3Die Wohnzone W2 ist für Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie für terrassierte Bauten bestimmt. Zwei- und Dreifamilienhäuser sind gestattet.

4Die Wohnzone W3 ist für Mehrfamilienhäuser und Wohnsiedlungen in verdichteter Bauweise bestimmt. Der Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern ist nur in Baulücken oder auf Restgrundstücken zulässig, wenn keine andere zonengemässe Bebauung realisiert werden kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.