Zone Kernzone · Fehraltorf
Zürich · BFS 172 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone Kernzone in Fehraltorf (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan vom Grundbuchgeometer Ingesa AG
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Keine Unterschriften/Personendaten in Plänen
- Unterschriftenblatt bzw. QES ans Bauamt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau
- 043 355 77 17
- bauamt@fehraltorf.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Fehraltorf, in denen «Kernzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Fehraltorf · S. 5
Ziff. 1 Zonen Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt:
*A. Bauzonen
Empfindlichkeits-
stufe (ES)
–Kernzone A KA III
–Kernzone B KB III
–Wohnzone 1.5 W 1.5 II
–Wohnzone 2.1 W 2.1 II / z. T. III
–Wohnzone 2.7 W 2.7 II / z. T. III
–Wohnzone mit Gewerbeanteil 2.7 WG 2.7 III
–Gewerbezone G1 III
–Gewerbezone G2 III
–Industriezone I III / z. T. IV
–Zone für öffentliche Bauten öB III
B. Freihalte- und Erholungszonen
–Freihaltezone F
–Erholungszone E III
*Ziff. 2 Abgrenzung der Zonen Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1 : 5'000 massgebend; für die Kernzonen gelten der Zonenplan und für die Kernzone Dorf sowie für die Aussenwachten die entsprechenden Kernzonenpläne im Massstab 1 : 1'000. In den Gebieten 2)"Zelgli" und "Halden" gelten die am 14. April 2015 genehmigten Waldabstandslinien. Für die Gewässerabstandslinien gilt der Ergänzungsplan im Massstab 1 : 2'500, 3)genehmigt am 7. Dezember 1994. __________
1) Kantonales Planungs- und Baugesetz vom 7. September 1975 2)Waldabstandslinien ergänzt 3)Gewässerabstandslinien mit Genehmigungsdatum ergänzt 1 B Bauzonen
B.a Massgebende Organe
*Ziff. 3 I. Organe
1Am kommunalen Baubewilligungsverfahren sind folgende Organe beteiligt:
a.die örtliche Baubehörde
b.das Baukollegium
c.eine Fachperson Denkmalpflege
2Die örtliche Baubehörde entscheidet abschliessend über Baugesuche …
Art. 11BZO Fehraltorf · S. 2
Ziff. 11
Geschlossene Bauweise 4 B.b.b
Kernzone A 4
Art. 12BZO Fehraltorf · S. 8
Ziff. 12 Gestalterische Anforderungen
Ersatzbauten
1Bauten, Anlagen und deren Umschwung sowie Ausstattungen und Ausrüstungen müssen besonders gut gestaltet sein.
2Für die Beurteilung massgebend sind die Beziehung zum Ortsbild sowie zur baulichen und landschaftlichen Umgebung, die kubische Gliederung und der architektonische Ausdruck der Gebäude. Dies gilt auch für die Farb- und Materialwahl.
3Nicht inventarisierte oder nicht formell geschützte bestehende Gebäude dürfen ersetzt werden, wenn eine ortsbaulich und architektonisch bessere Lösung resultiert und die Finanzierung des Ersatzbaus nachweislich gesichert ist.
B.b.c Kernzone B
*Ziff. 13 Gestalterische Anforderungen
Ersatzbauten
1Bauten, Anlagen und deren Umschwung sowie Ausstattungen und Ausrüstungen sind ortsbaulich und architektonisch gut zu gestalten.
2Massgebend für die Beurteilung sind die gestalterischen Anforderungen von Ziff. 7 Abs. 2. Dies gilt auch für die Farb- und Materialwahl.
3Nicht inventarisierte oder nicht formell geschützte bestehende Gebäude dürfen ersetzt werden. Es gelten die Vorschriften gemäss Ziff. 8.
B.b.d Abstandsvorschriften
Art. 55BZO Fehraltorf · S. 16
Ziff. 55 Inkrafttreten
1Diese Bau- und Zonenordnung ist mit dem Publikationsdatum über die Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses sowie der Genehmigungsverfügung am 6. April 2023 in Kraft getreten.
2Alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens hängigen Baugesuche werden nach neuem Recht beurteilt.
Namens der Gemeindeversammlung: Anton Muff Gemeindepräsident Marcel Wehrli Gemeindeschreiber 12 Richtlinien für die Gestaltung von Bauten und Anlagen in den Kernzonen [RiK]
Präambel
Die wegleitenden Richtlinien dienen der Baubehörde und den Bauwilligen zur Ergänzung und Erläuterung der Kernzonenvorschriften. Sie haben wegweisenden, aber keinen rechtsetzenden Charakter. Sie dienen dazu, die Einheit und die Eigenart des gewachsenen Ortskerns und dessen Umgebung weitmöglichst zu erhalten. Sie zeigen, dass an Neu-, Um- und Ersatzbauten hohe architektonische und ortsbauliche Massstäbe gesetzt werden und bei jedem Projekt eine intensive ortsbauliche Auseinandersetzung erforderlich ist.
1. Begriffsdefinitionen
B1 Akzent, ortsbaulicher und architektonischer
Unter einem gewünschten ortsbaulichen und architektonischen Akzent versteht man eine ausgewiesene und gewollte Abweichung von Form und Erscheinung von Gebäuden, die das Ortsbild (Neu- oder Ersatzbau) oder bestehende Bauten architektonisch aufwertet (Umbau).
B2 *Anbau
Als Anbau versteht man eine Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, mit dem der bestehende Gebäudegrundriss kubisch erweitert wird. Dazu gehören Anbauten gemäss § 273 PBG, aber auch die Vergrösserung von Hau …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Wohnungen sowie nicht und mässig störende Betriebe sind zulässig.» · Art. Ziff. 10
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 13 m | Art. 8, S. 7 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Fehraltorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.