Zone W 2.1 · Fehraltorf

Zürich · BFS 172 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Die Zone W 2.1 in Fehraltorf (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 2.1 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan vom Grundbuchgeometer Ingesa AG
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Keine Unterschriften/Personendaten in Plänen
  • Unterschriftenblatt bzw. QES ans Bauamt

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Fehraltorf, in denen «W 2.1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Fehraltorf · S. 5

Ziff. 1 Zonen Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt:

*A. Bauzonen

Empfindlichkeits-

stufe (ES)

–Kernzone A KA III

–Kernzone B KB III

–Wohnzone 1.5 W 1.5 II

–Wohnzone 2.1 W 2.1 II / z. T. III

–Wohnzone 2.7 W 2.7 II / z. T. III

–Wohnzone mit Gewerbeanteil 2.7 WG 2.7 III

–Gewerbezone G1 III

–Gewerbezone G2 III

–Industriezone I III / z. T. IV

–Zone für öffentliche Bauten öB III

B. Freihalte- und Erholungszonen

–Freihaltezone F

–Erholungszone E III

*Ziff. 2 Abgrenzung der Zonen Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1 : 5'000 massgebend; für die Kernzonen gelten der Zonenplan und für die Kernzone Dorf sowie für die Aussenwachten die entsprechenden Kernzonenpläne im Massstab 1 : 1'000. In den Gebieten 2)"Zelgli" und "Halden" gelten die am 14. April 2015 genehmigten Waldabstandslinien. Für die Gewässerabstandslinien gilt der Ergänzungsplan im Massstab 1 : 2'500, 3)genehmigt am 7. Dezember 1994. __________

1) Kantonales Planungs- und Baugesetz vom 7. September 1975 2)Waldabstandslinien ergänzt 3)Gewässerabstandslinien mit Genehmigungsdatum ergänzt 1 B Bauzonen

B.a Massgebende Organe

*Ziff. 3 I. Organe

1Am kommunalen Baubewilligungsverfahren sind folgende Organe beteiligt:

a.die örtliche Baubehörde

b.das Baukollegium

c.eine Fachperson Denkmalpflege

2Die örtliche Baubehörde entscheidet abschliessend über Baugesuche …

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Art. 14BZO Fehraltorf · S. 8

Ziff. 14 Strassengrenze

1Bauen bis an die Weg- oder Strassengrenze ist unter den Voraussetzungen von Ziff. 8 Abs. 2 zulässig.

2Die in den Kernzonenplänen eingetragenen Fassadenfluchten sind bei Neuoder Ersatzbauten zu beachten. Fassadenfluchten 4

3Bauten unter dem Boden dürfen bis an die Weg- oder Strassengrenze erstellt werden, wenn sie den Bau oder den Ausbau von Werkleitungen nachweislich nicht behindern.

4Markante Bäume oder Baumgruppen sind zu erhalten und bei Abgang durch gleichwertige zu ersetzen, sofern sie die ordentliche Grundstücksnutzung nicht übermässig erschweren. Gleiches gilt für die in den Kernzonenplänen eingetragenen, bei Neu- oder Ersatzbauten neu zu pflanzenden Bäume.

5Die kantonale Abstandsverschärfung gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung.

Bäume

Kant. Abstandsverschärfung B.c Wohnzonen

*Ziff. 15 Grundmasse

1Es gelten folgende Massvorschriften:

Zone W 1.5 W 2.1 W 2.7 WG 2.7

Baumassenziffer max. m3/m2 1.5 2.1 2.7 2.7

Baumassenziffer Kleinbauten, Anbauten max. *0.2 *0.2 *0.2 *0.2

Gebäudelänge max. 30 m 40 m 40 m 40 m

Fassadenhöhe Traufseite max. 8.5 m 8.5 m 11.8 m 11.8 m

Fassadenhöhe Giebelseite max. 13.5 m 13.5 m 18.5 m 18.5 m

Grenzabstände:

5 m 8 m

*nur unter der Voraussetzung von Abs. 2

2Für Kleinbauten und Anbauten sowie für Gebäudeteile, die das massgebende Terrain um nicht mehr als 1 m überragen, ist eine zusätzliche Baumassenziffer von 0.2 m3/m2 zuläs …

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Art. 20BZO Fehraltorf · S. 10

Ziff. 20 Wohnzone W 1.5

Mobilfunksendeanlagen In der Wohnzone W 1.5 haben Gebäude als Einfamilienhäuser oder vergleichbare Wohnungsarten gemäss § 32 ABV in Erscheinung zu treten und der Quartiercharakter muss gewahrt bleiben.

Ziff. 21 (BZO 09.09.2013; hinfällig 20.8.2014) aufgehoben 13.06.2022

B.d Gewerbe- und Industriezonen

*Ziff. 21 Grundmasse Es gelten folgende Massvorschriften:

Zone

G1 G2 I

Baumassenziffer m3/m2 max.

5.5 5.0 8.0

Grünflächenziffer min.

8 % 12 % 8 %

Gesamthöhe max.

18 m 14 m 20 m

Grenzabstand min.

3.5 m 5.0 m 3.5 m

*Ziff. 22 Nutzweise Gewerbezonen

1In der Gewerbezone G1 sind zulässig:

a.Handels- und Dienstleistungsbetriebe

b.Läden für den täglichen Bedarf bis zu einer Verkaufsfläche gemäss BBV II von max. 200 m2 je Betrieb. Verkaufsflächen von mehr als 200 m2 sind erlaubt, wenn die Erzeugnisse bzw. Produktegruppen grosse Flächen beanspruchen und das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Quartier verträglich ist.

c.nicht und mässig störende Betriebe 6

2In der Gewerbezone G2 sind zulässig:

a.Handels- und Dienstleistungsbetriebe

b.nicht und mässig störende Betriebe

3Nicht zulässig sind in beiden Gewerbezonen Grossläden, Discounter, Einkaufszentren, publikumsorientierte Dienstleistungsbetriebe und andere Betriebe mit grossem Besucherverkehr.

*Ziff. 23 Nutzweise Industriezone

1In der Industriezone I sind zulässig:

a.Handels- und Dienstleistungsbetriebe

b.Läden für den täglichen Bedarf jedoch nur bis zu einer Verkaufsfläche gemäss BBV II von max. 200 m2 je Be …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 2.1 m3/m2Art. 15, S. 80.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 15, S. 80.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 8.5 mArt. 15, S. 80.95
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 13.5 mArt. 15, S. 80.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 15, S. 80.90
Grenzabstand (gross)≥ 7 mArt. 15, S. 80.90

Extrahiert aus der BZO Fehraltorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W 2.1

Was gilt in der Zone W 2.1 in Fehraltorf?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 2.1 m3/m2. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Fehraltorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W 2.1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 7 m, nach der Bau- und Zonenordnung Fehraltorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Fehraltorf?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Fehraltorf ein?
Baugesuche in Fehraltorf laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W 2.1 in der BZO Fehraltorf?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Fehraltorf erwähnen die Zone W 2.1 namentlich, darunter Art. 1, Art. 14, Art. 20. BZO Fehraltorf lesen →

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