Fehraltorf
Gesamthöhe in Fehraltorf
Die Gesamthöhe ist in Fehraltorf in 4 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 13 m bis 20 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 21 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gesamthöhe nach IVHB ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem massgebenden Terrain darunter. Sie ist nicht dasselbe wie die kantonale Gebäudehöhe.
| Zone | Gesamthöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| G1 | ≤ 18 m | Art. 21, S. 10 |
| G2 | ≤ 14 m | Art. 21, S. 10 |
| I | ≤ 20 m | Art. 21, S. 10 |
| Kernzone | ≤ 13 m | Art. 8, S. 7 |
Extrahiert aus der BZO Fehraltorf (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gesamthöhe in Fehraltorf?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 13 m bis 20 m, festgelegt in 4 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gesamthöhe in der Bauordnung Fehraltorf?
Meist in Art. 21 der Bau- und Zonenordnung Fehraltorf, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.