Art. 8.2 · Terraineinschnitte am Haus
BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 16 · Original-PDF
8.2 Terraineinschnitte am Haus Es gelten die Bestimmungen zum Sockelgeschoss von Ziffer 4.8. Der Gemeinderat ist ermächtigt, Ausnahmen bei Abgrabungen an Sockelgeschossen für den Einbau von Garagen und die hierfür erforderlichen Rampen zu bewilligen. C Kernzone
9Zweck und Nutzungsart in der Kernzone § 22 Abs. 1 RBG Kernzonen umfassen architektonisch und städtebaulich wertvolle Stadt- und Ortskerne, die in ihrem Charakter erhalten oder saniert werden sollen. Zugelassen sind Wohnnutzung sowie mässig störende Betriebe.
Die Kernzonenbestimmungen bezwecken die sinnvolle Erhaltung und sorgfältige Erneuerung innerhalb der vorhandenen Strukturen des alten Dorfkerns. Dabei dienen die Bauvorschriften dem Schutze traditioneller und architektonisch bemerkenswerter Bauten samt ihrer Umgebung sowie der sorgfältigen Einordnung von Um- und Neubauten.
10Unterteilung der Kernzone Die Kernzone ist folgendermassen unterteilt:
–zweigeschossige Kernzone K2
–zweigeschossige Kernzone KH
–Kernergänzungszone KE Innerhalb der Kernzonen K2 und KH ist in besonderem Masse auf die vorhandene Dorfstruktur Rücksicht zu nehmen. Jermann Ingenieure + Geometer AG 16/33
11Nutzungsmasse in der Kernzone 11.1 Kernzone K2 Es gelten folgende Maximalmasse: Bebauungsziffer 30 % Nutzungsziffer frei Vollgeschosszahl
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.