Zone W/3.2 · Dürnten

Zürich · BFS 113 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone W/3.2 in Dürnten (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 3.2 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Beglaubigter Katasterplan (max. 6 Monate, Gossweiler)
  • Farb- und Materialkonzept mit coloriertem Fassadenplan
  • Darstellung Fassadenhöhe/Terrain nach IVHB
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Grundbuchauszug (max. 1 Jahr)
  • Eingabequittung: QES oder Handunterschrift per A-Post
  • Beschriftung aller Gesuchsunterlagen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Dürnten, in denen «W/3.2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Dürnten · S. 5

1 ZONENORDNUNG

1Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in nachstehende Zonen eingeteilt bzw. den nachstehenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet: Ziffer 1.1 Zoneneinteilung und Empfindlichkeitsstufen Zonenart ES Kernzone K III Wohnzone W/1.5 II Wohnzone W/1.9 II Wohnzone W/2.3 II Wohnzone W/2.9 II Wohnzone W/3.2 II Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.3 III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.9 III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/3.2 III Gewerbezone G/3.0 III Gewerbezone G/5.0 III/IV *) Industriezone I/7.0 IV Zone für öffentliche Bauten Oe II/III **) Erholungszone Ea III Erholungszone Eb II/III Freihaltezone F – Reservezone R

– Für die im Zonenplan speziell gekennzeichneten lärmvorbelasteten Gebiete gilt die Empfindlichkeitsstufe III. *) in der Gewerbezone Lättenmoos gilt die ES IV **) differenzierte ES-Zuordnung gemäss Eintrag im Zonenplan

1Für die Abgrenzung der Zonen und für die Aussichtsschutzbereiche ist der Zonenplan im Massstab 1:5000 massgebend. Ziffer 1.2 Zonenplan und Ergänzungspläne

2Für die Wald- und Gewässerabstandslinien gelten die jeweiligen Ergänzungspläne im Massstab 1:500. SUTER • VON KÄNEL • WILD

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Art. 7BZO Dürnten · S. 16

7. BESONDERE BESTIMMUNGEN

1Ausser in der Kernzone sowie in der Wohnzone W/1.5 sind Arealüberbauungen in allen Bauzonen zugelassen, sofern keine Sonderbauvorschriften oder Gestaltungspläne bestehen. Ziffer 7.1 Arealüberbauungen

2Die Mindestarealflächen betragen: Mindestarealfläche in den Zonen W/1.9, W/2.3 und WG/2.3 2‘000 m2 in den Zonen W/2.9, W/3.2, WG/2.9, WG/3.2 3‘000 m2 in den Zonen G/3.0, G/5.0 und I/7.0 5‘000 m2

3Für Areale in Zonen mit unterschiedlichen Mindestflächen gilt der jeweils höhere Ansatz.

4Für Gebäude (Hauptgebäude) erhöhen sich die zonengemässen Baumassenziffern wie folgt: Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung: Baumassenziffernzuschlag W/1.9, W/2.3, WG/2.3 0.2 m3/m2 W/2.9, W3.2, WG/2.9, WG/3.2 0.4 m3/m2 Gewerbe- und Industriezonen: Baumassenziffernzuschlag G/3.0 0.3 m3/m2 G/5.0 0.3 m3/m2 I/7.0 0.7 m3/m2

5Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen sind nur zulässig, wenn a) die ursprüngliche Grundkonzeption beibehalten wird oder b) eine neue Arealüberbauung vorgelegt wird.

6Gegenüber Grundstücken ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.

7Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt.

8Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, sind Ausnützungsverschiebungen zugelassen. Dabei darf die Mehrausnützung in keinem Zonenteil einen Fünftel der zonengemässen Ausnützung bei Regelbauweise übersteigen. SUTER • VON KÄNEL • WILD

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Art. 11BZO Dürnten · S. 11

11 Nutzungsplanung, Dürnten Bau- und Zonenordnung

2Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Voll- und Untergeschosse ist im Rahmen der zulässigen Fassadenhöhen frei. Ziffer 3.1 Grundmasse Fortsetzung

3Wird bei Flachdachbauten eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1.00 m.

4Klein- und Anbauten sind ohne Anrechnung an die zonengemässe Baumassenziffer auf allen Grundstücken erlaubt.

1Bei einer Fassadenlänge von mehr als 25 m Länge ist der Grundabstand um einen Drittel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 3 m zu erhöhen. Ziffer 3.2 Mehrlängenzuschlag

2Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassade werden die Fassadenlängen von Gebäuden (Hauptgebäuden), deren Abstand 7 m unterschreitet, zusammengerechnet.

1In der Wohnzone W/1.5 sind Gebäude in offener Überbauung zu erstellen. Ziffer 3.3 Wohnzone W/1.5

2Die Gebäudelänge beträgt für das Gebiet Chilchberg max. 15 m und für das Gebiet Breitenmatt max. 20 m.

3Bei Gebäuden (Hauptgebäuden) sind im Gebiet Breitenmatt Satteloder Flachdächer erlaubt.

4Im Gebiet Chilchberg sind nur Satteldächer zulässig. Satteldächer müssen beidseitig die gleiche Neigung aufweisen. Die Hauptfirstrichtung ist im Gebiet Chilchberg parallel zum Hang anzuordnen.

5Es sind Wohnungen und nicht störende Betriebe zulässig.

1In der Wohnzone W/1.9 ist die geschlossene Überbauung bis zur zulässigen Gebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zust …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 3.2 m3/m2Art. Ziffer 3.1, S. 110.95
Grünflächenziffer≥ 30 %Art. Ziffer 3.1, S. 110.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. Ziffer 3.1, S. 110.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. Ziffer 3.1, S. 110.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. Ziffer 3.1, S. 110.95
Fassadenhöhe≤ 13.5 mArt. Ziffer 3.1, S. 110.95

Extrahiert aus der BZO Dürnten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W/3.2

Was gilt in der Zone W/3.2 in Dürnten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 3.2 m3/m2. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Dürnten erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W/3.2 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Dürnten. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Dürnten?
19 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Dürnten ein?
Baugesuche in Dürnten laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbauabteilung, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W/3.2 in der BZO Dürnten?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Dürnten erwähnen die Zone W/3.2 namentlich, darunter Art. 1, Art. 7, Art. 11. BZO Dürnten lesen →

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