Zone W/2.9 · Dürnten
Zürich · BFS 113 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone W/2.9 in Dürnten (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m, Baumassenziffer ≤ 2.9 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Beglaubigter Katasterplan (max. 6 Monate, Gossweiler)
- Farb- und Materialkonzept mit coloriertem Fassadenplan
- Darstellung Fassadenhöhe/Terrain nach IVHB
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Grundbuchauszug (max. 1 Jahr)
- Eingabequittung: QES oder Handunterschrift per A-Post
- Beschriftung aller Gesuchsunterlagen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbauabteilung
- 055 251 57 09
- hochbauabteilung@duernten.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dürnten, in denen «W/2.9» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Dürnten · S. 5
1 ZONENORDNUNG
1Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in nachstehende Zonen eingeteilt bzw. den nachstehenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet: Ziffer 1.1 Zoneneinteilung und Empfindlichkeitsstufen Zonenart ES Kernzone K III Wohnzone W/1.5 II Wohnzone W/1.9 II Wohnzone W/2.3 II Wohnzone W/2.9 II Wohnzone W/3.2 II Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.3 III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.9 III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/3.2 III Gewerbezone G/3.0 III Gewerbezone G/5.0 III/IV *) Industriezone I/7.0 IV Zone für öffentliche Bauten Oe II/III **) Erholungszone Ea III Erholungszone Eb II/III Freihaltezone F – Reservezone R
– Für die im Zonenplan speziell gekennzeichneten lärmvorbelasteten Gebiete gilt die Empfindlichkeitsstufe III. *) in der Gewerbezone Lättenmoos gilt die ES IV **) differenzierte ES-Zuordnung gemäss Eintrag im Zonenplan
1Für die Abgrenzung der Zonen und für die Aussichtsschutzbereiche ist der Zonenplan im Massstab 1:5000 massgebend. Ziffer 1.2 Zonenplan und Ergänzungspläne
2Für die Wald- und Gewässerabstandslinien gelten die jeweiligen Ergänzungspläne im Massstab 1:500. SUTER • VON KÄNEL • WILD
Art. 7BZO Dürnten · S. 16
7. BESONDERE BESTIMMUNGEN
1Ausser in der Kernzone sowie in der Wohnzone W/1.5 sind Arealüberbauungen in allen Bauzonen zugelassen, sofern keine Sonderbauvorschriften oder Gestaltungspläne bestehen. Ziffer 7.1 Arealüberbauungen
2Die Mindestarealflächen betragen: Mindestarealfläche in den Zonen W/1.9, W/2.3 und WG/2.3 2‘000 m2 in den Zonen W/2.9, W/3.2, WG/2.9, WG/3.2 3‘000 m2 in den Zonen G/3.0, G/5.0 und I/7.0 5‘000 m2
3Für Areale in Zonen mit unterschiedlichen Mindestflächen gilt der jeweils höhere Ansatz.
4Für Gebäude (Hauptgebäude) erhöhen sich die zonengemässen Baumassenziffern wie folgt: Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung: Baumassenziffernzuschlag W/1.9, W/2.3, WG/2.3 0.2 m3/m2 W/2.9, W3.2, WG/2.9, WG/3.2 0.4 m3/m2 Gewerbe- und Industriezonen: Baumassenziffernzuschlag G/3.0 0.3 m3/m2 G/5.0 0.3 m3/m2 I/7.0 0.7 m3/m2
5Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen sind nur zulässig, wenn a) die ursprüngliche Grundkonzeption beibehalten wird oder b) eine neue Arealüberbauung vorgelegt wird.
6Gegenüber Grundstücken ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.
7Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt.
8Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, sind Ausnützungsverschiebungen zugelassen. Dabei darf die Mehrausnützung in keinem Zonenteil einen Fünftel der zonengemässen Ausnützung bei Regelbauweise übersteigen. SUTER • VON KÄNEL • WILD
Art. 11BZO Dürnten · S. 11
11 Nutzungsplanung, Dürnten Bau- und Zonenordnung
2Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Voll- und Untergeschosse ist im Rahmen der zulässigen Fassadenhöhen frei. Ziffer 3.1 Grundmasse Fortsetzung
3Wird bei Flachdachbauten eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1.00 m.
4Klein- und Anbauten sind ohne Anrechnung an die zonengemässe Baumassenziffer auf allen Grundstücken erlaubt.
1Bei einer Fassadenlänge von mehr als 25 m Länge ist der Grundabstand um einen Drittel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 3 m zu erhöhen. Ziffer 3.2 Mehrlängenzuschlag
2Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassade werden die Fassadenlängen von Gebäuden (Hauptgebäuden), deren Abstand 7 m unterschreitet, zusammengerechnet.
1In der Wohnzone W/1.5 sind Gebäude in offener Überbauung zu erstellen. Ziffer 3.3 Wohnzone W/1.5
2Die Gebäudelänge beträgt für das Gebiet Chilchberg max. 15 m und für das Gebiet Breitenmatt max. 20 m.
3Bei Gebäuden (Hauptgebäuden) sind im Gebiet Breitenmatt Satteloder Flachdächer erlaubt.
4Im Gebiet Chilchberg sind nur Satteldächer zulässig. Satteldächer müssen beidseitig die gleiche Neigung aufweisen. Die Hauptfirstrichtung ist im Gebiet Chilchberg parallel zum Hang anzuordnen.
5Es sind Wohnungen und nicht störende Betriebe zulässig.
1In der Wohnzone W/1.9 ist die geschlossene Überbauung bis zur zulässigen Gebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zust …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 2.9 m3/m2 | Art. Ziffer 3.1, S. 11 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 30 % | Art. Ziffer 3.1, S. 11 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. Ziffer 3.1, S. 11 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. Ziffer 3.1, S. 11 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. Ziffer 3.1, S. 11 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 10.5 m | Art. Ziffer 3.1, S. 11 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Dürnten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.