Zone Ea · Dürnten
Zürich · BFS 113 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone Ea in Dürnten (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 1.25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Beglaubigter Katasterplan (max. 6 Monate, Gossweiler)
- Farb- und Materialkonzept mit coloriertem Fassadenplan
- Darstellung Fassadenhöhe/Terrain nach IVHB
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Grundbuchauszug (max. 1 Jahr)
- Eingabequittung: QES oder Handunterschrift per A-Post
- Beschriftung aller Gesuchsunterlagen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbauabteilung
- 055 251 57 09
- hochbauabteilung@duernten.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dürnten, in denen «Ea» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Dürnten · S. 5
1 ZONENORDNUNG
1Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in nachstehende Zonen eingeteilt bzw. den nachstehenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet: Ziffer 1.1 Zoneneinteilung und Empfindlichkeitsstufen Zonenart ES Kernzone K III Wohnzone W/1.5 II Wohnzone W/1.9 II Wohnzone W/2.3 II Wohnzone W/2.9 II Wohnzone W/3.2 II Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.3 III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.9 III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/3.2 III Gewerbezone G/3.0 III Gewerbezone G/5.0 III/IV *) Industriezone I/7.0 IV Zone für öffentliche Bauten Oe II/III **) Erholungszone Ea III Erholungszone Eb II/III Freihaltezone F – Reservezone R
– Für die im Zonenplan speziell gekennzeichneten lärmvorbelasteten Gebiete gilt die Empfindlichkeitsstufe III. *) in der Gewerbezone Lättenmoos gilt die ES IV **) differenzierte ES-Zuordnung gemäss Eintrag im Zonenplan
1Für die Abgrenzung der Zonen und für die Aussichtsschutzbereiche ist der Zonenplan im Massstab 1:5000 massgebend. Ziffer 1.2 Zonenplan und Ergänzungspläne
2Für die Wald- und Gewässerabstandslinien gelten die jeweiligen Ergänzungspläne im Massstab 1:500. SUTER • VON KÄNEL • WILD
Art. 6BZO Dürnten · S. 15
6 ERHOLUNGSZONEN
1Nutzweise: In der Erholungszone Ea sind Garten- und Gerätehäuser sowie gemeinschaftliche Gebäude, die für den Betrieb der Pflanzlandareale notwendig sind, zulässig. Ziffer 6.1 Erholungszone Ea
2Grundmasse und Bauweise: Gebäudegrundfläche max. 7.5 m2 Gesamthöhe max. 2.5 m Der Zusammenbau von Gebäuden ist nicht gestattet. Gestaltungsvorschriften:
–Vordächer dürfen max. 1/3 der Gebäudegrundfläche umfassen.
–Wände sind in Holz auszuführen.
–Dächer sind in Ziegeln oder braunen Faserzementplatten einzudecken.
3Abstände: Grund- und Strassenabstand gegenüber kommunalen Verkehrsanlagen min.
3.50 m Abstand von Nachbargärten min. 1.25 m
1In der Erholungszone Ea sind Garten- und Gerätehäuser sowie gemeinschaftliche Gebäude, die für den Betrieb der Pflanzlandareale notwendig sind, zulässig. Ziffer 6.2 Erholungszone Eb
2Es gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften. Die geschlossene Bauweise ist in unbegrenzter Länge zulässig und der Grenzbau ist unter den kantonalrechtlichen Voraussetzungen mit unbeschränkter Bautiefe gestattet. Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand gemäss den dort geltenden Vorschriften einzuhalten. SUTER • VON KÄNEL • WILD
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 2.5 m | Art. Ziffer 6.1 Erholungszone Ea, Abs. 2 Grundmasse und Bauweise, S. 15 | 0.90 |
| Strassenabstand | ≥ 3.5 m | Art. 6, S. 15 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 1.25 m | Art. 6, S. 15 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Dürnten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.